Aufgaben:
Zu den nachfolgend aufgeführten Terminen können im Jahr 2012 samstags jeweils in der Zeit von 9.30 Uhr - 11.30 Uhr Eheschließungen angemeldet werden:
21. Januar / 11. Februar / 17. März /
21. April / 5. Mai / 19. Mai / 9. Juni / 23. Juni /
7. Juli / 21. Juli / 11. August / 25. August / 8. September / 22. September /
20. Oktober / 10. November / 15. Dezember
Termine können erst dann vergeben werden können, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung geprüft sind und die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesbeamten erfolgt ist. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren die Mitarbeiter des Standesamtes.
An den Freitagnachmittagen die diesen Terminen vorausgehen, werden ebenfalls Eheschließungen in der Zeit von 14 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten.
Einen besonderen Service bietet das Standesamt der Kreisstadt Neunkirchen mit Eheschließungen im Karchersaal in Furpach an. Dort können sich Heiratswillige von montags bis freitags und an Samstagnachmittagen trauen lassen, wenn die Feier im Anschluss an die Trauung dort stattfindet.
Für die Anmietung des Karchersaals ist die Neunkircher Kulturgesellschaft zuständig,
Tel. (06821) 2900-613.
Weitere Informationen erhält man beim Standesamt, Tel. (06821) 202-164 oder -165.
xSta-Bürger (elektronisches Standesamtswesen mit Urkundenanforderung und Voranmeldung Eheschließung) mehr Informationen