Aufgaben:
- Bauvoranfragen gemäß § 76 Landesbauordnung (LB0)
- Bearbeitung von Verfahren zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen:
- verfahrensfreie Vorhaben (§ 61 Abs. 2 LBO)
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO)
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 LBO)
- Baugenehmigungen (§ 65 LBO)
- Stellungnahmen ( BlmSchG)
- Kontrolle und Unterhaltung baulicher Anlagen, Einschreiten gegen bauordnungswidrige Zustände auch im Außenbereich.
- Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Standsicherheit, Einhaltung der Abstandsflächen, Brand-, Schall- und Wärmeschutz
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnnungseigentumsgesetz, Tel.: 06821/202-517
- Baulasten: Eintragungen und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Tel.: 06821/202-521
- Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern über öffentlich rechtliche Vorschriften des Baurechtes