Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert oder verreist sind, können per Briefwahl wählen. Die Erteilung von Wahlscheinen für die Briefwahl erfolgt beim Wahlamt im Rathaus Neunkirchen, Oberer Markt 16.
Hierzu können Sie ganz einfach den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder unseren online-Briefwahlantrag (siehe rechts) verwenden.
Sollen die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person in Ihrem Auftrag abgeholt werden, bedarf es hierzu einer schriftlichen Vollmacht. Darüber hinaus muss der Bevollmächtigte versichern, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte beim Empfang der Briefwahlunterlagen vertritt. Ein entsprechendes Formular finden Sie zusammen mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
Über den Link auf der rechten Seite gelangen Sie zu den Ergebnissen der Wahlen aus dem Jahr 2009.
In untenstehender pdf-Liste können Sie alle Wahlergebnisse in Neunkirchen seit 1946 einsehen und zwar von
Zusätzliche, detaillierte statistische Auswertungen nach Stimmbezirken etc. ermöglicht die Ergebnisübersicht, die unter dem zweiten Link unten in der Liste erreichbar ist.
Wahlergebnisse mit statistischen Hintergrundinformationen
Hier gelangen Sie zu dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen per E-Mail für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Neunkirchen am 19.09.2010.