Direktwahl
Eine eventuell notwendige Stichwahl der Landrätin oder des Landrats würde am 23. Juni 2024 erfolgen.
Ab Dienstag, 30. April, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Sitzungszimmer 1, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen.
Das Briefwahlbüro ist montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 7. Juni, ist das Büro von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter den folgenden Nummern erreichbar: (06821) 202-196, -195, -194, -193 und -117.
Für die am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfindende Kommunal- und Europawahl werden in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten zugestellt.
Wer bis Montag, 13. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Wahlamt der Kreisstadt Neunkirchen, Tel. (06821) 202-119 oder -117, über deren Verbleib informieren.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen, muss sich hierzu jedoch ausweisen können.