Restmülltonne
Ansprechpartner:
Abfuhr der Restmülltonnen: Zentraler Betriebshof, Tel: 06821 / 29007-13
An-, Um-, Abmeldung Restmülltonnen: Kämmereiamt, Tel: 06821 / 202-318, -319, -320
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Die Restmülltonnen werden in zwei- oder vierwöchigem Turnus vom Zentralen Betriebshof abgefahren. Die Abfälle werden im Abfallheizkraftwerk verbrannt. Dabei wird Strom und Fernwärme erzeugt. Ab dem Jahr 2011 wird das mengenabhängige Gebührensystem eingeführt. Demnach errechnet sich die Gebühr aus einem Grundbetrag und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen.
Unter Restmüll versteht man diejenigen Abfälle, die zu einer weiteren Verwertung nicht geeignet sind. Restmüll ist Abfall zur Beseitigung und wird zur Erzeugung von Wärme und Strom im Abfallheizkraftwerk genutzt.
In die Restmülltonne gehören:
Nicht in die Restmülltonne gehören:
Abfallsack
Sollten ausnahmsweise einmal mehr Abfälle anfallen, als in das Müllgefäß hineinpassen, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Abfallsäcke zu erwerben. Diese können für 4,30 € (Stand: Dezember 2009) erworben und mit der Hausmülltonne zum Abfuhrtermin bereit gestellt werden. Infos unter 06821 / 2900714 (8.00 bis 12.00 Uhr) oder 06821 / 202-228 und -229.
Biotonne
Ansprechpartner:
Abfuhr der Biotonnen: Zentraler Betriebshof, Tel: 06821 / 29007-13
An-, Um-, Abmeldung Biotonnen: Kämmereiamt, Tel: 06821 / 202-318, -319, -320
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Die Garten- und Küchenabfälle aus den Biotonnen werden in vierzehntäglichem Turnus eingesammelt und zur Kompostieranlage gebracht. Zunächst müssen Fremdstoffe wie Folien, Kunststofftüten, Altkleider, Windeln etc. aussortiert werden. Danach wird das Material zerkleinert und in Form von Kompostmieten aufgesetzt. Durch die Verrottung werden im Innern der Mieten Temperaturen von über 70 °C erreicht, so dass eine Hygienisierung des Kompostes stattfindet.
Plastik- oder Kunststofftüten gehören ebenfalls nicht in die Biotonne. Dies gilt auch für sogenannte biologisch abbaubare Tüten.
Was ist beim Befüllen der Biotonne zu beachten?
Vor dem Befüllen ist der Boden der Biotonne mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen. Dies hilft, dass bei der Leerung keine Reste in der Tonne zurückbleiben. Feuchte Abfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne gegeben werden. Dies bindet Feuchtigkeit. Farbig bedrucktes Glanzpapier sollte nicht benutzt werden (ungeeignet für die Kompostierung). Da Bioabfall Luft braucht, müssen die Abfälle in der Tonne zur Durchlüftung mit zerknülltem Papier, Stroh oder kleinen Zweigen vermischt werden. Dadurch werden auch Geruchs- oder Insektenprobleme vermieden. Bei der Eingabe von Grasschnitt ist zu beachten, dass dieser vorher einige Zeit im Freien antrocknen sollte.
Im Sommer sollte die Biotonne an einem schattigen, kühlen Platz stehen. Knochen, Fleisch- und Fischabfälle können dann in einem geschlossenen Plastikmüllbeutel auch in die Restmülltonne gegeben werden. Grundsätzlich sollten Sie in den Sommermonaten diese Abfälle immer in das Gefäß geben (Bio- oder Restmülltonne), das als nächstes geleert wird. Im Winter sollte die Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) stehen. Sollte der Bioabfall in der Tonne eingefroren sein, lösen Sie ihn mit einem Stock von der Tonnenwand.
Wertstoffsack (Gelber Sack)
Ansprechpartner:
Abfuhr der Wertstoffsäcke: Fa. Paulus, Tel: 06897 / 856000 (Vertrag bis einschl. 2010)
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Die Ausgabestellen für die Wertstoffsäcke können bei der Abfallberatung erfragt werden.
Die Wertstoffsäcke werden in vierzehntäglichem Turnus durch das zuständige Abfuhrunternehmen eingesammelt und zur Sortieranlage gebracht. Dort werden die einzelnen Wertstoffgruppen voneinander getrennt und anschließend zu Großballen verpresst und an Verwertungsbetriebe weitergegeben. Fehlwürfe (Material, das eigentlich nicht in den Wertstoffsack gehört) sowie bestimmte Materialien werden in Abfallheizkraftwerken zur Gewinnung von Wärme und Strom energetisch wiederverwertet.
Die Wertstoffsäcke dienen der Erfassung von Verkaufs- und Serviceverpackungen, die einem System, das für die Verwertung von Verkaufsverpackungnen zugelassen ist (wie z.B. Grüner Punkt oder Interseroh) angehören und die nicht aus Glas oder Papier sind.
Es ist stets auf die korrekte Befüllung zu achten, da das zuständige Abfuhrunternehmen falsch befüllte Wertstoffsäcke stehen lässt. So hat beispielsweise Plastikspielzeug nichts in einem "Gelben Sack" zu suchen, da es sich hierbei nicht um eine Verkaufsverpackung mit einem entsprechenden Zeichen (wie z.B. Grüner Punkt oder Interseroh) handelt.
Einen falsch befüllten Wertstoffsack muss der Verursacher wieder an sich nehmen. Wer seinen "Gelben Sack" in einem solchen Fall nicht wieder annimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Richtige Befüllung der "Gelben Säcke"
Die Wertstoffsäcke dienen der Erfassung von Verkaufs- und Serviceverpackungen mit dem Grünen Punkt, die nicht aus Glas oder Papier sind, wie z.B.
Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Aluminium
RICHTIG: Aluschalen, Alufolien etc.
FALSCH: Töpfe, Schüsseln und ähnliches
Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Weißblech
RICHTIG: Konserven, Getränkedosen etc.
FALSCH: Altmetalle und ähnliches
Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Kunststoffen
RICHTIG: Tragetaschen, Folien, Joghurtbecher und Einwegflaschen aus Kunststoff etc.
FALSCH: Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Abdeckfolien und –planen, Spielzeug etc.
Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Verbundstoffen
RICHTIG: Getränkekartons, Kaffee-Vakuumverpackungen etc.
FALSCH: Verpackungen aus reinem Papier oder Karton
Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Styropor
RICHTIG: Styroporverpackungen (z.B. Fernseherverpackung)
FALSCH: Deckenplatten, Dämm- und Baumaterial gehören nicht dazu
Altglascontainer
Ansprechpartner:
Standplatzreinigung: Zentraler Betriebshof, Tel: 06821 / 29007-13
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Die Weiß- und Buntglascontainer werden von großen Sammelfahrzeugen regelmäßig geleert. Dabei wird fälschlicherweise immer wieder behauptet, dass das Weiß- und Buntglas im Sammelfahrzeug wieder zusammengekippt wird. Dies ist natürlich nicht der Fall, denn der LKW-Auflieger hat in der Mitte eine Trennwand, so dass die Glasfraktionen voneinander getrennt werden.
Das möglichst sortenreine Altglas fließt als wertvoller Rohstoff wieder in die Glasproduktion und spart somit Rohstoffe und Energie. Dabei ist die Trennung von Weiß- und Buntglas ein wesentlicher Faktor, da bereits geringe Verunreinigungen starke Auswirkungen auf das Endprodukt haben. Auch Fehlwürfe wie z.B. Keramik, Steinzeug, Porzellan, Fenster- und Spiegelglas oder auch Glühbirnen wirken sich nachteilig aus.
Was ist Altglas?
Unter den Begriff „Altglas“ fallen Flaschen-, Schraub- und sonstige Einweggläser, die nicht der seit 1. Januar 2003 geltenden Pfandpflicht unterliegen. Typisches Altglas sind Gurkengläser, Marmeladengläser, Einweg-Saftflaschen, Einweg-Weinflaschen, Einweg-Spirituosenflaschen, Glasflaschen für Essig, Glasflaschen für Speiseöl, Glasflaschen für Saucen, Glasflaschen für Kosmetika.
Was gehört nicht zu Altglas?
Nicht zu Altglas gehören Keramik- und Porzellanbehälter, Steingutflaschen, Milchglas, Spiegelglas, Flachglas (z.B. Fensterglas), Glasbausteine und Glühbirnen. Sie können in geringen Mengen in der Restmülltonne entsorgt werden. Leuchtstoffröhren und Energiesparbirnen, die ebenfalls nicht zum Altglas gehören, werden im Wertstoff-Zentrum angenommen.
Grundsätzliches zur Containernutzung
Es ist nicht zulässig Glas und Papier neben überfüllten Containern abzustellen. In diesen Fällen muss auf Nachbarstandorte ausgewichen werden. Logischerweise ist auch das Abstellen von Haus- und Sperrmüll, Wertstoffsäcken, Sondermüll etc. verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Da insbesondere das Einwerfen von Altglas mit Lärm verbunden ist, wurden die Einwurfzeiten an den Containern auf die Zeit von Montag bis Samstag von 7.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr beschränkt. Die Benutzung der Container außerhalb dieser Zeiten und an Sonntagen und Feiertagen ist nicht gestattet.
Altpapiercontainer
Ansprechpartner:
Standplatzreinigung: Zentraler Betriebshof, Tel: 06821 / 29007-13
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Die Altpapiercontainer werden ebenfalls regelmäßig von großen Sammelfahrzeugen geleert und zur Sortieranlage gebracht. Diese sortieren das Papier in verschiedene Stoffgruppen, pressen es zu Großballen und wird dann zur weiteren Verarbeitung an Verwertungsbetriebe gegeben. Dort können neue Produkte wie z.B. Recyclingpapier, Kartons, Tapeten, Papiertücher, Toilettenpapier etc. hergestellt werden. Beim Papierrecycling wird neben der Holzeinsparung auch rund dreimal weniger Energie verbraucht. Der Verbrauch an Wasser beträgt nur 15 % gegenüber der Herstellung von neuem Papier aus Holz.
Was ist Altpapier?
Unter den Begriff „Altpapier“ fallen Papier und Kartonagen. Typische Altpapiere sind Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kataloge, Kartons, Verpackungen aus Papier und Karton mit dem grünen Punkt. Wenn auf Anhieb nicht feststellbar ist, ob eine Verpackung aus Papier besteht, hilft die Reißprobe weiter. Reißen Verpackungen wie Papier, gehören sie in den Papiercontainer.
Was gehört nicht zu Altpapier?
Nicht zu Altpapier gehören beschichtete Papiere wie Postkarten oder Fotopapier, Tapetenreste, Pergamentpapier sowie Kohle- und Durchschlagspapier, da diese für eine Verwertung nicht geeignet sind. Diese Materialien können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Grundsätzliches zur Containernutzung
Es ist nicht zulässig Glas und Papier neben überfüllten Containern abzustellen. In diesen Fällen muss auf Nachbarstandorte ausgewichen werden. Logischerweise ist auch das Abstellen von Haus- und Sperrmüll, Wertstoffsäcken, Sondermüll etc. verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Da insbesondere das Einwerfen von Altglas mit Lärm verbunden ist, wurden die Einwurfzeiten an den Containern auf die Zeit von Montag bis Samstag von 7.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr beschränkt. Die Benutzung der Container außerhalb dieser Zeiten und an Sonntagen und Feiertagen ist nicht gestattet.
Blaue Tonne
Ansprechpartner:
Burghardt & Sohn GmbH, Tel: 06821 / 869220
Paulus GmbH, Tel: 06897 / 856000
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Neben den Altpapiercontainern und dem Wertstoff-Zentrum kann Altpapier auch über die sogenannte Blaue Tonne für Papier und Kartonagen entsorgt werden. In Neunkirchen bieten die beiden o.g. Unternehmen Blaue Tonnen an.
Wertstoff-Zentrum
Ansprechpartner:
Betreiber des EVS Wertstoff-Zentrums: Burghardt & Sohn GmbH, Tel: 06821 / 8692255
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Das EVS Wertstoff-Zentrum dient als zentrale Sammelstelle für eine Vielzahl getrennt gesammelter Wertstoff- und Abfallfraktionen. Die bequeme Möglichkeit für Bürger und Kleingewerbe konzentriert Wertstoff- und Abfallfraktionen abgeben zu können führt dazu, verwertbare Materialien aus dem Restmüll heraus zu halten, woraus wiederum eine Reduzierung der Restabfallmengen resultiert.
Das EVS Wertstoff-Zentrum, das im Auftrag der Kreisstadt Neunkirchen von der Burghardt & Sohn GmbH betrieben wird, befindet sich in der Grubenstraße 4 in Neunkirchen, Heinitz, Tel: 06821 / 8692255, www.wertstoffzentrum-nk.de.
Die Öffnungszeiten des Wertstoff-Zentrums (Stand: Dezember 2009) sind:
Montags, dienstags, mittwochs, freitags von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
Privatpersonen und Kleingewerbe können die nachfolgend dargestellten Stoffe grundsätzlich kostenlos abgeben. Vorbehaltlich etwaiger Gebührensatzungen des EVS können bestimmte Fraktionen wie Altreifen, Baumischabfälle o.ä. gebührenpflichtig werden (Infos unter www.wertstoffzentrum-nk.de):
Kompostierung
Ansprechpartner:
Kommunale Kompostieranlage : Fa. Teralis, Tel: 06821 / 904730
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Rund 30 % unserer Abfälle sind organische Abfälle aus Küche und Garten. Dieser Biomüll ist viel zu kostbar, um in einer Verbrennungsanlage entsorgt zu werden. Von Kartoffelschalen über Kaffeefilter bis hin zum Heckenschnitt können organische Abfälle mittels Kompostierung wieder in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Durch die Reduzierung der Restmüllmenge werden Abfallgebühren eingespart und darüber hinaus ist der Kompost ein wertvolles Bodenverbesserungsmittel, das die Bodenstruktur verbessert sowie das Wasserhaltevermögen und den Nährstoffverlust ausgleicht. Die Bodenbelüftung wird erhöht und das Bodenleben insgesamt aktiviert.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege der Kompostierung, erstens mittels Kompostieranlage und zweitens mittels Eigenkompostierung. Kleinere Mengen organischer Abfälle können auch mittels Biotonne entsorgt werden.
Kompostieranlage
Die kommunale Kompostieranlage wird von der Fa. Teralis, Zum Schotterwerk, 66538 Neunkirchen, Tel: 06821 / 904730 betrieben.
Die Anlieferung von Grünschnitt, Laub, Ästen (höchstens 10 cm dick) und Strauchwerk ist für private Anlieferer aus Neunkirchen kostenlos. Dabei ist zu beachten, dass die Anlieferberechtigung, die mit den Steuerbescheiden an die Grundstückseigentümer versandt wurde, auf Verlangen vorzuzeigen ist. Mieter oder Pächter erhalten diese Anlieferberechtigung vom Grundstückseigentümer.
Für den Fall, dass Gewerbetreibende im Auftrag von Neunkircher Bürgerinnen und Bürgern deren Grünschnitt, Laub, Äste (höchstens 10 cm dick) und Strauchwerk auf der Kompostieranlage anliefern, wird vom Kämmereiamt (Tel: 06821 / 202 – 318, -319 oder -320), eine separate Anlieferberechtigung ausgestellt.
Die Kompostieranlage hat folgende Öffnungszeiten (Stand Dezember 2009):
November bis März:
montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr
samstags von 9.00 bis 14.30 Uhr
Im Januar ist samstags geschlossen!
April bis Oktober:
montags bis freitags von 6.30 bis 17.00 Uhr
samstags von 9.00 bis 14.30 Uhr
Einlass bis 10 Minuten vor Schließung!
Die Anlage ist an folgenden Terminen geschlossen:
· Sonn- und Feiertage
· Vom 22. bis zum 31. Dezember
· Alle Samstage im Januar
· Rosenmontag und Faschingsdienstag
Eigenkompostierung
Die Vorteile der Eigenkompostierung liegen auf der Hand: Der eigene Kompost, im eigenen Garten hergestellt, erspart den künstlichen Dünger einschließlich entsprechender Kosten. Je mehr biologische Abfälle schon direkt im Garten kompostiert werden, um so weniger dieser Abfälle landen in den Restmülltonnen und damit in der Müllverbrennung.
Was kann kompostiert werden:
Aus der Küche:
Aus dem Garten:
Was kann nicht kompostiert werden?
Bauschuttdeponie
Ansprechpartner:
Bauschuttdeponie: Fa. Teralis, Tel: 06821 / 904730
Bauschuttdeponie: Fa. Terrag, Tel: 06821 / 22453
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder –229
Für mineralische, nicht brennbare Abfälle wie z.B. Mauerbruch, Ziegel, Betonsteine, Keramikplatten oder -fliesen, Toilettenschüsseln, Glasbausteine, Waschbecken und Steingut stehen in Neunkirchen zwei Bauschuttdeponien zur Verfügung, wobei die Bauschuttdeponie der Fa. Terrag hauptsächlich gewerbliche Abfälle aus der Industrie sowie Asbest annimmt.
Die Fa. Teralis (Tel: 06821 / 904730), Zum Schotterwerk, 66538 Neunkirchen hat
folgende Öffnungszeiten (Stand Dezember 2009):
November bis März:
montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr
samstags von 9.00 bis 14.30 Uhr
Im Januar ist samstags geschlossen!
April bis Oktober:
montags bis freitags von 6.30 bis 17.00 Uhr
samstags von 9.00 bis 14.30 Uhr
Einlass bis 10 Minuten vor Schließung!
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadtverwaltung und der Fa. Teralis gelten für Neunkircher Bürger bestimmte Sonderkonditionen. U.a. ist die Anlieferung einer Kofferraummenge Bauschutt am Tag kostenlos (Stand Dezember 2009). Weitere Infos unter o.g. Rufnummer.
Die Anlage ist an folgenden Terminen geschlossen:
· Sonn- und Feiertage
· Vom 22. bis zum 31. Dezember
· Alle Samstage im Januar
· Rosenmontag und Faschingsdienstag
Die Fa. Terrag betreibt in Wiebelskirchen ebenfalls eine Bauschuttdeponie
(Tel: 06821 / 2 24 53), die über Tor 2 des Eisenwerkes von der B41 aus angefahren werden kann.
Es gelten folgende Öffnungszeiten (Stand Dezember 2009):
01.03. bis 31.10. montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr
01.11. bis 29.02. montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr
Sperrmüllabfuhr
Ansprechpartner:
Terminvereinbarung (Mo - Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr): Zentraler Betriebshof, Tel: 06821 / 29007-14
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder –229
Sperrige Abfälle aller Art, die im Haushalt anfallen und die infolge ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse passen, werden durch den Zentralen Betriebshof auf Abruf abgefahren. Die Kosten hierfür betragen 5,95 Euro/m³ (Stand: Dezember 2009).
Terminvereinbarungen sind von montags bis freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr beim Zentralen Betriebshof unter Tel: 06821 / 2900714 möglich.
Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Abfälle frühestens einen Tag vor dem vereinbarten Abfuhrtermin auf dem Gehweg bereitgestellt werden dürfen. Die gefahrlose Nutzung des Gehweges muss gewährleistet sein.
Ausgediente Elektrogeräte gehören grundsätzlich nicht zum Sperrmüll. Jedoch besteht die Möglichkeit, den zentralen Betriebshof mit dem Transport zum Wertstoff-Zentrum zu beauftragen. Dieser Service kostet 5,10 € je Großgerät (Stand Dezember 2009)
Zum Sperrmüll gehören:
- Benzinrasenmäher (ohne Öl und ohne Benzin)
- Bettgestell
- Dachgepäckträger
- Fenster und Türen ohne Glas (bis zu 2 Stück)
- Fußbodenleisten
- Gartenmöbel
- Grobschrott
- Kinderautositz
- Kinderwagen
- Matratzen, Möbel, Kinderwagen
- Ölofen (ohne Tank und ohne Dosiereinrichtung)
- Rollläden (bis zu 2 Stück)
- Schnellkomposter
- Teppiche
Zum Sperrmüll gehören nicht:
- Kleinabfälle wie z.B. Tapeten, Schuhe, Handtaschen, Kleiderbügel usw.
- in Plastiksäcken und Kartonagen verpackter Restmüll
- Reifen
- Bauschutt wie z.B. Waschbecken, Steine und sonstiges Abbruchmaterial
- Elektrogeräte
- Bade- und Duschwannen aus Emaille oder Kunststoff
Abfallheizkraftwerk (AHKW)
Ansprechpartner:
Abfallheizkraftwerk: Fa. E.ON Energy from Waste Saarbrücken GmbH, Tel: 06821 / 8698-0
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Im Gewerbegebiet „Grube König“, Am Bücherflöz 12, betreibt die E.ON Energy from Waste Saarbrücken GmbH ihr Abfallheizkraftwerk (AHKW). Mittels zweier Kessellinien mit einer jeweiligen Kapazität von 8,5 to/h werden die angedienten Abfälle (Jahreskapazität 150.000 to Haus- und Gewerbeabfall) verbrannt und in Form von Fernwärme und Strom genutzt.
Im AHKW können grundsätzlich die Abfälle angeliefert werden, für die keine anderweitigen Verwertungswege vorgesehen sind. Wenn beispielsweise in Ausnahmefällen größere Abfallmengen anfallen, die das Fassungsvermögen der Restmülltonne übersteigen, können diese, gegen Gebühr, im AHKW entsorgt werden.
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags: 7.00 Uhr bis 18.15 Uhr
Samstags: 7.00 Uhr bis 14.45 Uhr
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung. Infos unter 06821 / 8698-0.
Nicht angeliefert werden dürfen:
Sonderabfallentsorgung
Ansprechpartner:
Abfallberatung: Ordnungsamt, Tel: 06821 / 202-228 oder -229
Die Entsorgung der Sonderabfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen erfolgt über das EVS Wertstoff-Zentrum.
Zu den privaten Sonderabfällen gehören:
Nicht zu den privaten Sonderabfällen gehören:
Darüber hinaus werden im Wertstoff-Zentrum nicht angenommen:
Feuerlöscher: Diese können im Sondermüllzwischenlager des EVS auf der Zentraldeponie Illingen (Tel: 06825 / 495288) abgegeben werden.
Dispersionsfarben (Innen- bzw. Außenbinder und Latexfarben):
Diese sind lösemittelfrei und können am besten eingetrocknet oder mit Sägemehl oder mit Papier eingedickt in die Restmülltonne (wegen Verschmutzung der Restmülltonne in eine Kunststofftüte packen) gegeben werden. Leere Farbbehälter können über den Wertstoffsack entsorgt werden.
Ausgetrocknete Farben und leere Farbdosen: Lösemittelfreie und ausgetrocknete Farben gehören in die Restmülltonne. Die leeren Behälter können über den Wertstoffsack entsorgt werden.