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Förderprogramm "Alt für Jung"

Auch die Kreisstadt Neunkirchen ist vom demografischen Wandel und dem Bevölkerungsrückgang betroffen. Unter dem Leitbild "Neunkirchen die Stadt zum Leben" hat die Stadt sich der Aufgabe angenommen und beabsichtigt dem Trend der abnehmenden und überalternden Bevölkerung in Verbindung mit zunehmendem Gebäudeleerstand durch gezielte finanzielle Zuschüsse für junge Paare und Familien entgegen zu treten.

Die Kreisstadt Neunkirchen sieht den Schwerpunkt im Umgang mit der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung darin, den Abwanderungs- und Überalterungsprozess zu verlangsamen und damit den Langzeitleerständen (dauerhaften Leerstände) mit all den negativen Begleitumständen entgegen zu wirken.

Mit dem Förderprogramm soll jungen Paaren und Familien die Möglichkeit zur Schaffung
von Wohneigentum in gewachsener Umgebung die Entscheidung in Neunkirchen zu bleiben erleichtern und für Auswärtige Anreize geschaffen werden, nach Neunkirchen zu ziehen.

Die Förderhöhe beträgt 5.000 € und kann sich je nach Kinderzahl auf max. 8.000€ erhöhen.


Fördervoraussetzungen

Es gelten u.a. folgende Fördervoraussetzungen:

  • das Gebäude bzw. die Wohnung muss mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr leer stehen
  • bezugsberechtigt sind junge Paare und Familien mit und ohne Kinder, wo mindestens ein Partner unter 35 Jahren ist

Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Kreisstadt Neunkirchen. Aus diesem Grund besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung.


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Förderrichtlinien


Kontakt

Kreisstadt Neunkirchen
Abt. Städtebauförderung, Stadtmarketing, soz.-kult. Entwicklung
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen

Tel.  (06821) 202-608
 wolfgang.weyrich@neunkirchen.de