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Förderung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden

Informationen über Modernisierungszuschüsse aus Städtebaufördermitteln

Beratungsbüro informiert über „Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen“

Die Kreisstadt Neunkirchen startet das neue Programm „Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen“ für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in der Innenstadt. Wer ein Gebäude im Fördergebiet besitzt und sich für das Programm interessiert, kann sich immer donnerstags von 16 bis 18 Uhr im KOMMzentrum, Kleiststraße 30 b, informieren.

Dort bietet das von der Stadt beauftragte externe Büro „Kommunalentwicklung Kempf“ Beratungsleistungen, die von der Erstberatung bis zur Umsetzung der Maßnahme begleiten.

„Ziel der Förderungen ist es, Modernisierungsimpulse zu setzen. Die Attraktivität der Innenstadt soll insgesamt gesteigert und dadurch auch der Wohnstandard verbessert werden. Von den Modernisierungszuschüssen profitieren letztlich also nicht nur einzelne Eigentümer, sondern das gesamte Fördergebiet. Mit der Förderung wollen wir privates Investitionskapital für die Innenstadt aktivieren“, sagt Oberbürgermeister Jörg Aumann.

Im Rahmen der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte von 2018 und 2022 wurde in Teilbereichen der Neunkircher Innenstadt erhebliches bausubstanzielles Verbesserungspotential festgestellt. Hierzu wurde im Dezember 2023 die Modernisierungsrichtlinie verabschiedet und im April 2025 wiederaufgelegt. Diese fördert Modernisierungsmaßnahmen an eigengenutzten Immobilien und Mietobjekten im Fördergebiet mit bis zu 20.000 Euro.

Die Modernisierungszuschüsse stammen aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt für die Fördergebiete „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.


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Beratung & Ansprechpartner

Planungsbüro Kommunalentwicklung KEMPF
(Beauftragtes Büro der Kreisstadt Neunkirchen)
Von-der-Leyen-Straße 24,
66440 Blieskastel
Tel. (06842) 7081718
E-Mail: info(at)kekempf.de

Beratungsbüro im KOMMzentrum
Kleiststraße 30 b
66538 Neunkirchen
immer donnerstags von 16 bis 18 Uhr

Amt für Stadtplanung, - entwicklung
und Liegenschaften
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 202-0


Geltungsbereich


Förderungsantrag

Hier können Sie sich den Förderungsantrag als PDF herunterladen.


Modernisierungsrichtlinie

Hier können Sie sich die  Modernisierungsrichtlinie 2025 als PDF herunterladen.


Infofolder

Hier können Sie sich den Folder "Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden" als PDF herunterladen.