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Entkoppelung abflusswirksamer Flächen

… von öffentlichen Entwässerungsmaßnahmen

Für die Entkoppelung abflusswirksamer Flächen von öffentlichen Entwässerungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden.

Entkoppelungsmaßnahmen können z.Bsp. die Entsiegelung von Flächen, Versickerungsmaßnahmen, Regenwasserrückhaltung, Dachbegrünungsmaßnahmen oder getrennte Ableitung in Oberflächengewässer sein.

Den Förderantrag und die Förderrichtlinien können Sie sich hier als PDF herunterladen.


Fördergrundsätze

  • Regelungen der Bebauungsplanung, der Bauordnung, des Wasserrechts und des Denkmalrechts sind zu beachten
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht für den Antragsteller nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.