Für die Entkoppelung abflusswirksamer Flächen von öffentlichen Entwässerungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden.
Entkoppelungsmaßnahmen können z.Bsp. die Entsiegelung von Flächen, Versickerungsmaßnahmen, Regenwasserrückhaltung, Dachbegrünungsmaßnahmen oder getrennte Ableitung in Oberflächengewässer sein.
Den Förderantrag und die Förderrichtlinien können Sie sich hier als PDF herunterladen.
Weitere Informationen gibt es unter www.saarland.de/aktionwasserzeichen
Eigenbetrieb Abwasserwerk
der Kreisstadt Neunkirchen
Rathaus Neunkirchen
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 202-629
E-Mail: bauamt(at)neunkirchen.de