Ab 1. Juli 2023 gibt es eine neue Regelung für alle, die ihren Sperrabfall abholen lassen: Gegenstände aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden, denn beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.
Neue Regelung sorgt für effizientere Verwertungsmöglichkeiten
Warum eine getrennte Abfuhr?
Durch die unvermischte Abfuhr kann das Altholz den mit der Verwertung beauftragten Unternehmen optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Regelung entspricht der EVS den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.
Was gehört zum Altholz?
Bei Altholz handelt es sich hier um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz.
Nicht zum Altholz gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet
oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen, die ohnehin auch nicht zum Sperrabfall zählen.
Mehr Informationen
Alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall gibt es in einem neuen Flyer „Getrennte Holzabfuhr“, der hier heruntergeladen werden kann.
Was passiert eigentlich mit Abfällen und Wertstoffen, wohin gehören der kaputte Putzeimer oder das alte Sofa und was kostet mich die Entsorgung all‘ der Dinge, die ich loswerden will?
Diese und viele weitere Fragen werden im neuen Abfall-Nachschlagebüchlein des Entsorgungsverbandes Saar ge- und erklärt. Auf insgesamt 24 Seiten erfahren die Leser*innen Wissenswertes rund um die Aufgaben und Dienstleistungen des EVS im Bereich Abfälle und Wertstoffe.
Das ansprechend gestaltete Büchlein beinhaltet auch einen übersichtlichen herausnehmbaren Trennplan in neun Sprachen und ersetzt insgesamt die meisten der bisherigen Einzelbroschüren des EVS.
Interessierte können das Abfall-Nachschlagebüchlein gerne kostenlos unter www.evs.de bestellen. Erhältlich ist es auch auf den 19 EVS-Wertstoff-Zentren oder Sie können es hier direkt herunterladen.
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Freikontingent Sperrabfall ab 1.1.2022 online.
Den EVS-Flyer "Sperrabfall" können Sie sich als PDF herunterladen.
Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur kostenlosen Sperrabfallentsorgung.
Einmalige Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur einmaligen kostenlosen Sperrabfallentsorgung.
Der kommunale Umweltschutz in der Stadt Neunkirchen versteht sich als eine fach- und ämterübergreifende Aufgabe, die als Querschnittsaufgabe wahrgenommen wird. Daher berücksichtigen alle Stadtämter im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgabenerledigung die Belange des Umweltschutzes. Somit fallen die grundsätzlichen Umweltaktivitäten in das ämterspezifische Aufgabenspektrum.
Da die vielen unterschiedlichen Entsorgungswege oftmals für Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Abfall sorgen, gibt das Abfall-ABC in stichwortartiger Form kurze Erläuterungen und benennt fachlich geschulte Ansprechpartner. Diese beraten in weitergehenden Fragen und können so das notwendige Wissen zur umweltgerechten Abfallentsorgung vermitteln.
Ansprechpartner:
Weitere Informationen zum Thema Entsorgung finden Sie im Internet beim Entsorgungsverband Saar (EVS)
Hier können Sie sich die Trennpläne des EVS in verschiedenen Sprachen herunterladen.
Tel. (06821) 202-654
Werktags von 8 bis 12 Uhr
Wilde Müllablagerungen im Stadtgebiet können montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, beim Zentralen Betriebshof der Kreisstadt Neunkirchen (ZBN), Hotline (06821) 202-678 gemeldet werden. Hinweise zu Verursachern werden zur ordnungsrechtlichen Verfolgung angenommen.