Kinderreisepässe werden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Die bis dorthin noch gültigen Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden.
Als Ausweisdokumente für Kinder kommen Personalausweise oder, bei Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien), ein Reisepass in Betracht.
für die Beantragung eines Personalausweises (Lieferzeit ca. 4 Wochen, Kosten: Alter über 24 Jahre: 37 Euro; Alter unter 24 Jahre: 22,80 Euro):
Falls der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, erforderlich.
Wurde der verlorengegangene Ausweis in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.
Wurde der alte Ausweis gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.
Persönliche Vorsprache:
Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss für die Beantragung des Personalausweises die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen. Sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden.
Unterlagen für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises (wird sofort ausgestellt, Kosten: 10,00 Euro):
Falls der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, erforderlich.
Wurde der verlorengegangene Ausweis in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.
Wurde der alte Ausweis gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.
Mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises muss gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt werden.
Persönliche Vorsprache:
Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss für die Beantragung des Personalausweises die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen. Sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden.
Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses (Lieferzeit ca. z.Zt. 10 Wochen, Kosten bis 24 Jahre: 37,50 Euro, ab 24 Jahre: 70,- Euro) bzw. eines Expresspasses (Lieferzeit maximal 5 Werktage, Kosten bis 24 Jahre: 69,50 Euro, ab 24 Jahre: 102,- Euro)
Falls der alte Reisepass verlorengegangen ist, ist die Kopie der Passkarte der Behörde, die den Pass ausgestellt hat, erforderlich.
Wurde der verlorengegangene Pass in Neunkirchen ausgestellt, entfällt die Erfordernis der Fotokopie der Passkarte.
Wurde der alte Pass gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.
Persönliche Vorsprache:
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss für die Beantragung des Reisepasses die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen (sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden).
Unterlagen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (wird sofort ausgestellt, Kosten: 26,- Euro):
Falls der alte Reisepass verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Pass ausgestellt hat, erforderlich.
Wurde der verlorengegangene Pass in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.
Wurde der alte Pass gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.
Persönliche Vorsprache:
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss für die Beantragung des Reisepasses die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen (sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden).