Für Existenzgründungen/Neuvermietungen und Renovierungen, die zu einer qualitativen Verbesserung des Geschäftsflächenangebotesführen, können Einzelhändler, die ein leerstehendes Ladenlokal anmieten für die Dauer von 12 Monaten einen Mietzuschuss von 2,50 Euro/qm erhalten.
Mit der finanziellen Förderung von Renovierungen sollen Hauseigentümer, die einen längeren Zeitraum aufgrund eines Leerstandes Mietausfälle hatten, wieder in die Lage ersetzt werden, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können.
Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Gesamtinvestitionen, jedoch
höchstens 5000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag an das Bauamt der Kreisstadt Neunkirchen. Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass mit Maßnahmen nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Die gesamte Förderrichtlinie sowie informationen über das Fördergebiet finden Sie unter dem nebenstehenden Link "Revitalisierungsprogramm".
Antragsstellung erfolgt bei der Abt. Bauverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen, Tel.: 06821/202 614.