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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Erste Ortsbegehung im Rahmen des Hochwasser- und Starkregenkonzepts

Die Kreisstadt Neunkirchen hat am 11. März die erste Ortsbegehung im Rahmen des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes in Wiebelskirchen durchgeführt. Das Konzept erarbeitet die Kreisstadt Neunkirchen gemeinsam mit dem Ingenieurbüro eepi GmbH.

Foto: Kreisstadt Neunkirchen

Innerhalb der Stadt ist Bürgermeisterin Lisa Hensler und das städtische Bauamt federführend. An der Ortsbegehung haben auch Beigeordneter Thomas Hans, die Feuerwehr und die KEW teilgenommen. Ebenso war der Katastrophenschutz des Landkreises Neunkirchen und zahlreiche städtische Stellen eingebunden, wie etwa das städtische Abwasserwerk, der Zentrale Betriebshof und das Ordnungsamt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt die Konzepterstellung zu 90 Prozent mit Landesmitteln.
 
„Die Ortsbegehungen in den einzelnen Stadtteilen sind Teil der Erstellung des Hochwasser- und Starkregenkonzepts. Sie dienen dazu, zuvor digital ermittelte Gefahrenbereiche vor Ort abzugleichen. Daraus erstellen wir konkrete Gefahrenkarten. Diese Karten bilden wiederum die Grundlage für die Bürgerworkshops. Die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger sind für das Konzept von unschätzbarem Wert und nur durch die gemeinsame Zusammenarbeit kann ein effektiver Schutz vor solchen Ereignissen gelingen. Deswegen lade ich bereits heute alle Bürgerinnen und Bürger zu den Workshops ein“, sagte Bürgermeisterin Hensler.
 
Insgesamt sind sechs Bürgerworkshops geplant, bei denen gemeinsam mit der Bevölkerung die örtlichen Gegebenheiten analysiert und Ideen für Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Ziel ist es, Lösungsansätze zu erarbeiten, um gefährdete Bereiche zu sichern und das Risiko für materielle Schäden sowie die Gefahr für Leib und Leben zu minimieren.
 
Workshop-Termine:
Wiebelskirchen: Mittwoch, 21. Mai, 18 Uhr, Kulturhaus Wiebelskirchen
Hangard/Münchwies: Donnerstag, 22. Mai, 18 Uhr, Ostertalhalle Hangard
Innenstadt: Montag, 26. Mai, 18 Uhr, Stummsche Reithalle
Wellesweiler: Dienstag, 27. Mai, 18 Uhr, Katholische Kirche Wellesweiler 
Furpach/Kohlhof/Ludwigsthal: Dienstag, 03. Juni, 18 Uhr, Robinsondorf
Heinitz/Sinnerthal: Mittwoch, 04. Juni, 18 Uhr, ehemalige Grundschule Heinitz

Kategorie: Hochwasser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.