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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Ab sofort anmelden: Bürgerworkshops zu Hochwasser- und Starkregenvorsorge

Die Kreisstadt Neunkirchen erstellt ein umfassendes Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept, um besser auf extreme Wetterereignisse vorbereitet zu sein. Nach dem Projektauftakt im Januar und den vorbereitenden Ortsbegehungen im April wird nun die Bevölkerung um aktive Beteiligung gebeten.

Im Rahmen von Workshops, die im Mai und Juni in den Stadtteilen stattfinden, erhalten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Erfahrungen, Hinweise und Ideen einzubringen. Ziel ist es, unter Einbeziehung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten gemeinsam mit den Menschen vor Ort Ideen für Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort per E-Mail anmelden: starkregen(at)neunkirchen.de.

Workshop-Termine:
Wiebelskirchen: Mittwoch, 21. Mai, 18 Uhr, Kulturhaus Wiebelskirchen
Hangard/Münchwies: Donnerstag, 22. Mai, 18 Uhr, Ostertalhalle Hangard
Innenstadt: Montag, 26. Mai, 18 Uhr, Stummsche Reithalle
Wellesweiler: Dienstag, 27. Mai, 18 Uhr, Katholische Kirche Wellesweiler
Furpach/Kohlhof/Ludwigsthal: Dienstag, 03. Juni, 18 Uhr, Robinsondorf
Heinitz/Sinnerthal: Mittwoch, 04. Juni, 18 Uhr, ehemalige Grundschule Heinitz

Kategorie: Bauen & Wohnen

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.