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Vermietungen/Verpachtungen

Ausschreibung zur Verpachtung der Gastrobox 
in der Neuen Gebläsehalle in Neunkirchen

1. Lage und Beschreibung

1.1 Lage

Die Gastrobox befindet sich in der Neuen Gebläsehalle Neunkirchen, einem zentralen Veranstaltungs- und Kulturstandort mit hoher Besucherfrequenz. 

1.2 Beschreibung

Die Gastrobox ist eine Art Verkaufstheke zur gastronomischen Nutzung im Foyer der Neuen Gebläsehalle. Die räumliche Gestaltung und Infrastruktur der gesamten Box (ca. 6,20m breit und 16,30m lang) ermöglicht die Ausgabe von Getränken an Besucherinnen und Besucher der Gebläsehalle auf der Vorderseite (inkl. eines kleines Lagerraums) und der Betrieb der Garderobe auf der Rückseite.


2. Angebotsvoraussetzungen

2.1 Pachtgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist der eigenverantwortliche gastronomische Betrieb der Gastrobox im Rahmen von Veranstaltungen in der Gebläsehalle (z.B. Konzerte, Tagungen, Feiern, kulturelle Veranstaltungen) sowie die Bewirtschaftung der Garderobe. 

2.2 Inventar
Die Ausstattung der Gastrobox ist in großen Teilen von dem Pächter / der Pächterin selbst vorzuhalten. Dies umfasst sämtliche Elektrogeräte, die gesamte vordere Thekeneinrichtung und weiteres Zubehör wie Gläser u.ä. für den gastronomischen Betrieb. Lediglich die Rückwand mit den Regalen und drei Spülmaschinen sind Bestandteil der Gastrobox. Wartung und Instandhaltung der Gastrobox obliegt der Stadt.

2.3 Konditionen

2.3.1 Pachtdauer

  • Beginn: 01.08.2026 
  • Laufzeit: drei Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption für die Stadt um zwei weitere Jahre (maximale Laufzeit: fünf Jahre), falls der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsendes gekündigt wird.
  • Die Stadt ist berechtigt, das Pachtverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen (bspw. bei Zahlungsverzug bei mehr als zwei Monatsrückständen, schwerwiegenden oder mehrmaligen Vertragsverletzungen, Beschädigungen, Verstoß gegen Auflagen, Unzuverlässigkeit oder Insolvenz des Pächters / der Pächterin).


2.3.2 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind an die Veranstaltungszeiten der Gebläsehalle anzupassen und ggf. mit den externen Mietern abzustimmen.

2.3.3 Konzession
Alle für den gastronomischen Betrieb erforderlichen Genehmigungen und Konzessionen sind durch den Pächter / die Pächterin eigenständig zu beantragen. Es gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

2.3.4 Pachtentgelt
Der Pächter / die Pächterin verpflichtet sich, für die Überlassung der Pachtsache ein festes Pachtentgelt i.H.v. monatlich 2.300 € zu zahlen. Da das Pachtentgelt in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Umsatz stehen soll, kann bei einer wesentlichen Änderung der Umsätze über die Höhe des Pachtentgelts nach Treu und Glauben neu verhandelt werden. Hierzu hat der Pächter / die Pächterin die Umsatzzahlen offen zu legen und Einsicht in seine Buchführung zu gewähren.

Der Pächter / die Pächterin ist verpflichtet, den Betrieb während der Öffnungszeiten ordnungsgemäß zu führen. Die Zahlungsverpflichtung des Pachtentgeltes besteht auch dann, wenn die Gebläsehalle nicht ausgelastet sein sollte oder bei einer vorübergehenden Schließung der Gebläsehalle (z.B. für Renovierungsarbeiten) von nicht mehr als drei Wochen. 

2.3.5 Nebenkosten

Außer dem Pachtentgelt werden keine weiteren Nebenkosten (z.B. für Strom, Müll) erhoben. Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gastrobox entstehen, wie z.B. Steuern und Abgaben, hat der Pächter / die Pächterin selbst zu tragen.

2.3.6 Versicherungen
Der Pächter / die Pächterin ist verpflichtet, ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflicht) für Personen- und Sachschäden abzuschließen.


3. Aufgaben

  • Sicherstellung eines sauberen und ordnungsgemäßen Zustands der Gastrobox und der zugehörigen Flächen 
  • Gewährleistung eines kontinuierlichen und zuverlässigen Betriebs
  • Angebot eines qualitativ angemessenen und ausgewogenen Getränkeangebotes, einschließlich alkoholfreier Alternativen. (Es besteht ein Bierbezugsvertrag für Bier, Biermischgetränke und alkoholfreie Erfrischungsgetränke auf Gersten- und / oder Malzbasis.)

4. Auswahlverfahren

4.1 Stufe 1: Bewerbung
Interessierte reichen ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen ein:

  • Betriebs- und Nutzungskonzept 
  • Geplantes Getränkeangebot inkl. Preisniveau 
  • Personalplanung 
  • Referenzen 

Die Bewerbungen werden anhand von Konzeptqualität, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit und Angebot bewertet.
Die Bewerbung muss bis spätestens 29.05.2026 bei der Kreisstadt Neunkirchen eingegangen sein: 

Kreisstadt Neunkirchen
 - Liegenschaften
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen

E-Mail: marketing(at)neunkirchen.de

4.2 Stufe 2: Persönliche Vorstellung

Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber präsentieren ihr Konzept in einem persönlichen Gespräch vor den zuständigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung. 

4.3 Stufe 3: Auswahl

Die Bewerber werden anhand von Konzeptqualität (20%), Erfahrung / Referenzen in vergleichbaren Bereichen (30%), Betriebskonzept & Organisation (Personalstamm / Servicequalität / Flexibilität) (40%) und persönlichem Eindruck (10%) bewertet.


5. Haftungsausschluss
Alle Angaben dienen der Orientierung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

Eine Besichtigung der Gastrobox wird empfohlen (Terminabstimmung: 06821 / 202 111).


Rechter Inhaltsbereich

Neue Gebläsehalle Neunkirchen | Foto: Jörg Mohr

Gastrobox | Foto: M. Dahlheimer

Gastrobox | Foto: M. Dahlheimer

 

Ansprechpartner

Interessenten wenden sich bitte an:

Amt für Stadtplanung, -entwicklung und Liegenschaften
Abteilung Liegenschaften
Rathaus, Oberer Markt 16, 

66538 Neunkirchen
E-Mail: marketing(at)neunkirchen.de

Eine Besichtigung der Gastrobox wird empfohlen. (Terminabstimmung unter Tel. (06821) 202-111)