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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Bürgerbeteiligung erwünscht

Kreisstadt entwickelt Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Foto: Kreisstadt Neunkirchen/Katharina Streb

Die Kreisstadt Neunkirchen erarbeitet gemeinsam mit dem Ingenieurbüro eepi GmbH ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept. Bürgermeisterin Lisa Hensler hat am Mittwoch, 22. Januar, zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger zur offiziellen Auftaktveranstaltung in der Neuen Gebläsehalle begrüßt. Staatssekretär Sebastian Thul hat als Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz an der Veranstaltung teilgenommen. Das Ministerium unterstützt die Konzepterstellung zu 90 Prozent mit Landesmitteln. Auch Beigeordneter Thomas Hans sowie Christof Kinsinger vom Internationalen Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften begleiteten die Veranstaltung.
Bürgermeisterin Lisa Hensler erinnerte in ihrem Grußwort an das Pfingsthochwasser, das 2024 in Neunkirchen viele Schäden angerichtet und eindrücklich gezeigt hat, welche Gefahren von extremen Wetterereignissen ausgehen. Sie erklärte: „Ziel ist es, Gefährdungen realistisch einzuschätzen, Schwachstellen zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln, die unsere Infrastruktur, unsere Wohngebiete und vor allem die Menschen in unserer Stadt schützen.“ Weiter betonte Hensler: „Bei der Konzeptentwicklung sind wir nicht nur auf die Expertise von Fachleuten angewiesen, sondern auch auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Workshops. Wir brauchen Ihr Wissen, Ihre Erfahrungen und Ihre Anregungen.“
Staatssekretär Sebastian Thul: „Starkregenereignisse stellen eine Herausforderung dar. Das hat uns das Geschehen über Pfingsten im vergangenen Jahr deutlich gezeigt. Darum ist die Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten ein wichtiger Schritt, um saarländische Bürgerinnen und Bürger auf die möglichen Folgen von Starkregen vorzubereiten. Denn schützen kann sich nur, wer über Gefahren informiert ist und die Möglichkeiten kennt, diese Gefahren abzuwehren oder abzuschwächen. Zwar können wir solche Ereignisse etc. nicht gänzlich verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorsorge größere Verluste und Schäden durchaus minimiert werden. Mit kommunalen Vorsorgekonzepten können potenzielle Gefahrenbereiche in den Städten und Dörfern erkannt werden. Dabei sind die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger wichtig. So können dann konkrete Lösungen und Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.“
Als Vertreter des Ingenieurbüros eepi erläuterte Michael Buschlinger den Anwesenden das Projekt, die Projektziele und die Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung im Projekt. Sie gaben Einblicke in die Ermittlung von Gefährdungsbereichen sowie die Erarbeitung von Gegenmaßnahmen und informierten über Möglichkeiten zur Eigenvorsorge im Rahmen des Objektschutzes.

Ortsbegehungen und Bürgerworkshops in den Stadtteilen
Im April finden in den Stadtteilen Ortsbegehungen statt, bei denen die Bürgerinnen und Bürger durch die Ortsvorsteher vertreten werden. Diese Begehungen dienen zur Vorbereitung auf die Bürgerworkshops, bei denen gemeinsam mit der Bevölkerung die örtlichen Gegebenheiten analysiert und Ideen für Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Bei diesen Workshops werden die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit bekommen, ihre Erfahrungen einzubringen und sich aktiv zu beteiligen.

Workshop-Termine
Wiebelskirchen: Mittwoch, 21. Mai, 18 Uhr, Kulturhaus Wiebelskirchen
Hangard/Münchwies: Donnerstag, 22. Mai, 18 Uhr, Ostertalhalle Hangard
Innenstadt: Montag, 26. Mai, 18 Uhr, Stummsche Reithalle
Wellesweiler: Dienstag, 27. Mai, 18 Uhr, Katholische Kirche Wellesweiler
Furpach/Kohlhof/Ludwigsthal: Dienstag, 3. Juni, 18 Uhr, Robinsondorf
Heinitz/Sinnerthal: Mittwoch, 4. Juni, 18 Uhr, ehemalige Grundschule Heinitz

Kategorie: Bauen + Wohnen

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.