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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Weitere Hochwasser-Hilfen in Höhe von 38 Millionen an Kommunen und Landkreise ausgezahlt

Staatssekretär Torsten Lang überreichte bei Vor-Ort-Terminen Zuwendungen an die Kommunen in den Landkreisen St. Wendel, Neunkirchen und aus dem Saar-Pfalz-Kreis. Die Mittel stammen in Höhe von 33 Millionen aus Landesmitteln, die im Nachtragshaushalt bereitgestellt wurden, und zu weiteren 5 Millionen Euro aus Bedarfszuweisungen.

v.l.: Holger Schäfer, Andreas Hübgen, Torsten Lang, Christina Baltes, Andreas Feld, Sören Meng, Thomas Hans | MIBS/C. Stoll

Staatssekretär Torsten Lang, Beigeordneter Thomas Hans | Foto: Landkreis NK/Stauner

Im Nachtragshaushalt 2024 stellte die Landesregierung 33 Millionen Euro zur Schadensregulierung sowie 10 Millionen Euro Bedarfszuweisungen als Soforthilfe bereit. Die erste 5-Millionen-Tranche dieser Soforthilfe erhielten die Städte, Gemeinden und Landkreise im September vergangenen Jahres.

Die Verteilung der Mittel gestaltet sich wie folgt:
Landkreise inklusive Städten und Gemeinden

St. Wendel

2.653.992 € (Landesmittel)
386.781 € (Bedarfszuweisungen 2. Tranche)
285.548 € (Bedarfszuweisungen 1. Tranche)
3.326.321 € (Gesamtmittel)

Neunkirchen
6.732.948 € (Landesmittel)
952.858 € (Bedarfszuweisungen 2. Tranche)
508.778 € (Bedarfszuweisungen 1. Tranche)
8.194.584 € (Gesamtmittel)

Saarpfalz-Kreis
4.158.640 € (Landesmittel)
660.092 € (Bedarfszuweisungen 2. Tranche)
858.048 € (Bedarfszuweisungen 1. Tranche)
5.676.780 € (Gesamtmittel)

Die finanziellen Hilfen werden an die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände als pauschale Zuwendungen und ohne Antragstellung gewährt. Die Höhe der Unterstützungsleistungen berechnet sich dabei aus den jeweiligen Anteilen der einzelnen Kommunen an der Gesamtschadenssumme.

Staatssekretär Torsten Lang: „Dank des Maßnahmenpakets aus Landesmitteln und Bedarfszuweisungen können mit 93% fast alle Kosten für die gemeldeten Schäden abgedeckt werden. Dieser Erfolg war nur auf Grund der vertrauensvollen Zusammenarbeit und engen Abstimmung mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen möglich. Dafür haben alle Beteiligten größten Dank verdient!“

„Wir lassen unsere Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen,“ so der Staatssekretär weiter. „Genau ein Jahr nach dem Pfingsthochwasser ersetzen wir den betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen insgesamt über 90 % der dort aufgetretenen Schäden. Eine solche Unterstützung der Gebietskörperschaften gab es im Saarland noch nicht.“

„Die Landesregierung steht eng an der Seite ihrer Kommunen und hat entsprechend alle Hebel in Bewegung gesetzt, um gemeinsam mit ihnen die Folgen des Pfingsthochwassers bestmöglich zu bewältigen. Gleichzeitig behält sie aber auch die Zukunft im Blick und trifft Vorsorge, um das Saarland für ähnliche Ereignisse noch besser vorzubereiten, indem der Bevölkerungs- und Katastrophenschutze gestärkt wird. Dafür werden im Rahmen des Hochwassermaßnahmenpakets 11,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“

Neben drei ergänzenden Ausstattungspaketen für Strömungsrettungseinheiten, die Innenminister Reinhold Jost vergangene Woche an die Landkreise Merzig-Wadern und St. Wendel sowie den Saarpfalz-Kreis übergeben hat, befinden sich sechs Wechselladerfahrzeuge, sechs universelle, hochgeländegängige Wechselmodulträgerfahrzeuge, fünf Gerätewagen Wasserrettung, fünf Teleskop-lader, fünf multifunktionale Zentralachsanhänger zum Transport von Arbeitsmaschinen und Abrollbehältern, sechs technische Einheiten zur Notstromversorgung, ein Hochleistungspumpsystem Hytrans, ein mobiles Hochwasserschutzsystem sowie ein Kommandowagen im Beschaffungsprozess.

Kategorie: Hochwasser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.