(möglich auf folgenden Friedhöfen: Furpach, Wellesweiler, Wiebelskirchen)
Voraussetzung zum Erteilen der Genehmigung:
• Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
• oder Personen ab dem 80.Lebensjahr.
Für 20 € erhalten Sie die Berechtigung zum Befahren des Friedhofs und einen Schlüssel für die Schranke (Friedhof Wellesweiler nur Berechtigungskarte).
Fahrtage:
donnerstags:
1. April bis 30. September, von 8 bis 18 Uhr
1. Oktober bis 31. März, von 8 bis 17 Uhr
sonntags:
8 bis 14 Uhr
Anmerkungen:
1. Es gelten die Bestimmungen der STVO.
2. Der Fahrer hat Schritttempo zu fahren.
3. An den Totengedenktagen (Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag) ist das Befahren der Friedhöfe grundsätzlich nicht gestattet.
4. Das Befahren ist nach § 6 Abs.5 der Friedhofsatzung ausschließlich zur Beförderung der berechtigten Person gestattet. Jede Zuwiderhandlung zieht Zwangsmaßnahmen nach den Vorschriften des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetztes gegen sowie die Einbehaltung der Fahrgenehmigung und des Schrankenschlüssels nach sich. Außerdem wird dem Berechtigten im Wiederholungsfalle die Fahrgenehmigung auf Dauer entzogen.
Kreisstadt Neunkirchen
Friedhofsverwaltung
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 202-601, -602, -638
friedhof(at)neunkirchen.de
(für den Besuch des Friedhofs und zur Teilnahme an Beerdigungen)
Ältere mobilitätsbehinderte Menschen und Menschen mit Behinderungen, die keinen eigenen Rollstuhl haben und die teilweise sehr weiten Wege auf dem Friedhof nicht mehr zurücklegen können, können sich für den Besuch des Friedhofs und zur Teilnahme an Beerdigungen einen Rollstuhl bei der Firma Orthopädie Lattrich GmbH kostenpflichtig ausleihen.
Melden Sie sich bitte 1-2 Tage vor dem Ausleihtag bei der Firma.
Zu zahlen sind eine geringe Ausleihgebühr pro Tag + eine Kaution.
Kontakt:
Orthopädie Lattrich GmbH
Im Langenthal 10
66539 Neunkirchen-Wellesweiler
Tel. (06821) 9086-0