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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Hochwasser- und Starkregenvorsorge

Infoveranstaltung am 22. Januar, 18 Uhr, in der Neuen Gebläsehalle

Die Kreisstadt Neunkirchen erarbeitet gemeinsam mit dem Ingenieurbüro eepi GmbH ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept, um besser auf extreme Wetterereignisse vorbereitet zu sein. Ziel ist es, Gefahrenpotenziale zu erkennen, Risiken zu minimieren und konkrete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Bei der Konzepterstellung sollen auch Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden werden.

Die saarländische Landesregierung fördert die Erstellung von Starkregen- und Hochwasserschutzkonzepten mit Landesmitteln. Starkregen und Hochwasserereignisse haben in den vergangenen Jahren vielerorts große Schäden verursacht. Klimaexperten gehen davon aus, dass durch den Klimawandel in Zukunft vermehrt mit solchen extremen Wetterereignissen zu rechnen ist.

Im Gegensatz zu Flusshochwasser können Starkregenereignisse auch fernab von Gewässern zu Überschwemmungen führen. Besonders gefährlich sind sie, weil sie sehr plötzlich und lokal auftreten und kaum vorhersehbar sind. Innerhalb kürzester Zeit können Sturzfluten entstehen, die große Schäden anrichten.

Auftaktveranstaltung am 22. Januar
Die Kreisstadt Neunkirchen lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Auftaktveranstaltung am Mittwoch, 22. Januar 2025, um 18 Uhr in der Neuen Gebläsehalle Neunkirchen ein. Die Veranstaltung wird begleitet von Sebastian Thul, Staatssekretär für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Während der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassende Informationen zum Projektverlauf und zu den Zielen sowie zur Eigenvorsorge.

Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens Mittwoch, 15. Januar 2025, unverbindlich mit Namen und Personenanzahl per E-Mail anzumelden: starkregen(at)neunkirchen.de.

Aktiv mitwirken in Bürgerworkshops
Im Mai und Juni 2025 finden in den Stadtteilen mehrere Workshops statt, bei denen die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit haben, ihre Erfahrungen einzubringen und sich aktiv zu beteiligen.

Insgesamt sind sechs Bürgerworkshops geplant, bei denen gemeinsam mit der Bevölkerung die örtlichen Gegebenheiten analysiert und Ideen für Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Ziel ist es, Lösungsansätze zu erarbeiten, um gefährdete Bereiche zu sichern und das Risiko für materielle Schäden sowie die Gefahr für Leib und Leben zu minimieren.

Die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind für das Konzept von unschätzbarem Wert und nur durch die gemeinsame Zusammenarbeit kann ein effektiver Schutz vor solchen Ereignissen gelingen.

Kategorie: Veranstaltung

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.