Richtlinien
für die Verwendung des Stadtwappens und des Signets der Kreisstadt Neunkirchen vom 18.06.2003
1. Stadtwappen
Das Wappen der Kreisstadt Neunkirchen ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der städtischen Verwaltung zur Verfügung. Es ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung geschützt. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Genehmigung des Oberbürgermeisters zulässig. Hierfür gelten folgende Richtlinien:
2. Signet
Das Signet der Kreisstadt Neunkirchen ist eine Dienstleistungsmarke. Das ausschließliche Nutzungsrecht liegt bei der Kreisstadt Neunkirchen. Das Signet darf ohne deren Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.
Eine Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Oberbürgermeisters möglich.