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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Anträge auf Hochwasserhilfe

bis Jahresende einreichen

Foto: Pixabay

Vom Pfingsthochwasser geschädigte Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Neunkirchen können noch bis spätestens Dienstag, 31. Dezember 2024, Anträge auf Gewährung einer Hochwasserhilfe nach Elementarschäden-Richtlinien im Neunkircher Rathaus einreichen. Die Anträge werden von der Stadtverwaltung zur weiteren Bearbeitung an den Landkreis Neunkirchen weitergeleitet.
Aufgrund der Schließzeiten um den Jahreswechsel wird empfohlen, die Anträge bis einschließlich Montag, 23. Dezember, im Rathaus abzugeben. Hierzu melden sich die Bürgerinnen und Bürger an der Infotheke im Foyer an. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Abgabe von Anträgen bis 31. Dezember auch per Einwurf in den städtischen Briefkasten (Bürgerbüro, Eingang Bushaltestelle Oberer Markt) möglich.


Weitere Informationen und das Antragsformular finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/hochwasserhilfe.

Kategorie: Leben in Neunkirchen

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.