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19 Neunkircherinnen und Neunkircher eingebürgert

Symbol für gelungene Integration – Innenminister Reinhold Jost und Landrat Sören Meng händigen Einbürgerungsurkunden aus. 31 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus dem Landkreis Neunkirchen – darunter 15 Erwachsene und vier Kinder aus der Kreisstadt Neunkirchen – haben von Innenminister Reinhold Jost und Landrat Sören Meng ihre Einbürgerungsurkunden erhalten.

In einer feierlichen Zeremonie wurden 31 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis Neunkirchen willkommen geheißen. | Foto: Landkreis Neunkirchen/Stauner

Musikalisch umrahmt vom Musikensemble der Max von der Grün-Gemeinschaftsschule wurden sie bei der gemeinsamen Urkundenübergabe von Landkreis und Innenministerium im Historischen Sitzungssaal des Landratsamtes als neue Mitglieder der Gemeinschaft im Landkreis Neunkirchen willkommen geheißen.

Bürgermeisterin Lisa Hensler hat ebenfalls an der Feier teilgenommen, um die neueingebürgerten Neunkircherinnen und Neunkircher zu begrüßen.
 
Landrat Sören Meng betonte in seiner Rede, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft ist: „Unsere Gemeinschaft lebt vom Geben und Nehmen. Als neue deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger bringen Sie wertvolle Erfahrungen, Kulturen und Perspektiven mit, die unser Zusammenleben bereichern und uns gemeinsam voranbringen.“

Mit der Urkunde wird auch immer das Grundgesetz ausgehändigt. „Das Grundgesetz ist eines der wichtigsten Bücher unseres Landes und geprägt von dem Wunsch nach Frieden. Als elementarer Grundpfeiler unserer Demokratie soll dieses kleine bedeutsame Buch dafür sorgen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger frei entfalten darf und mit Respekt behandelt wird“, so der Landrat.

Innenminister Reinhold Jost begrüßte gemeinsam mit dem Landrat sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden jeden Anwesenden persönlich und hob in seiner Ansprache die Bedeutung der deutschen Staatsangehörogkeit hervor: „Die Einbürgerung in Deutschland setzt voraus, dass die Werte unseres Landes, die Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unsere besondere historische Verantwortung geteilt werden. Der persönliche Kontakt zu den Bewerbern auf Landkreisebene ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn hier gewinnen wir den Eindruck, ob das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen auch tatsächlich verstanden und verinnerlicht wurde.

Diese gemeinsame Einbürgerungsfeier des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport und des Landkreises Neunkirchen ist ein starkes Signal für die hervorragende Zusammenarbeit, die wir hier Hand in Hand pflegen. Mein Dank gilt den engagierten Mitarbeitenden des Landkreises Neunkirchen sowie des Ministeriums.“
 
Info:
Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde bearbeitet den Antrag. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Kategorie: Leben in Neunkirchen

19 Neunkircherinnen und Neunkircher eingebürgert

Symbol für gelungene Integration – Innenminister Reinhold Jost und Landrat Sören Meng händigen Einbürgerungsurkunden aus. 31 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus dem Landkreis Neunkirchen – darunter 15 Erwachsene und vier Kinder aus der Kreisstadt Neunkirchen – haben von Innenminister Reinhold Jost und Landrat Sören Meng ihre Einbürgerungsurkunden erhalten.

In einer feierlichen Zeremonie wurden 31 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis Neunkirchen willkommen geheißen. | Foto: Landkreis Neunkirchen/Stauner

Musikalisch umrahmt vom Musikensemble der Max von der Grün-Gemeinschaftsschule wurden sie bei der gemeinsamen Urkundenübergabe von Landkreis und Innenministerium im Historischen Sitzungssaal des Landratsamtes als neue Mitglieder der Gemeinschaft im Landkreis Neunkirchen willkommen geheißen.

Bürgermeisterin Lisa Hensler hat ebenfalls an der Feier teilgenommen, um die neueingebürgerten Neunkircherinnen und Neunkircher zu begrüßen.
 
Landrat Sören Meng betonte in seiner Rede, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft ist: „Unsere Gemeinschaft lebt vom Geben und Nehmen. Als neue deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger bringen Sie wertvolle Erfahrungen, Kulturen und Perspektiven mit, die unser Zusammenleben bereichern und uns gemeinsam voranbringen.“

Mit der Urkunde wird auch immer das Grundgesetz ausgehändigt. „Das Grundgesetz ist eines der wichtigsten Bücher unseres Landes und geprägt von dem Wunsch nach Frieden. Als elementarer Grundpfeiler unserer Demokratie soll dieses kleine bedeutsame Buch dafür sorgen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger frei entfalten darf und mit Respekt behandelt wird“, so der Landrat.

Innenminister Reinhold Jost begrüßte gemeinsam mit dem Landrat sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden jeden Anwesenden persönlich und hob in seiner Ansprache die Bedeutung der deutschen Staatsangehörogkeit hervor: „Die Einbürgerung in Deutschland setzt voraus, dass die Werte unseres Landes, die Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unsere besondere historische Verantwortung geteilt werden. Der persönliche Kontakt zu den Bewerbern auf Landkreisebene ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn hier gewinnen wir den Eindruck, ob das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen auch tatsächlich verstanden und verinnerlicht wurde.

Diese gemeinsame Einbürgerungsfeier des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport und des Landkreises Neunkirchen ist ein starkes Signal für die hervorragende Zusammenarbeit, die wir hier Hand in Hand pflegen. Mein Dank gilt den engagierten Mitarbeitenden des Landkreises Neunkirchen sowie des Ministeriums.“
 
Info:
Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde bearbeitet den Antrag. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Kategorie: Leben in Neunkirchen

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