Der Verfügungsfonds fördert gemäß des Leitfadens zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ ausschließlich Maßnahmen, die dem Quartiersentwicklungsprozess im Quartier Neunkirchen-Unterstadt dienen und gerecht werden. Maßnahmen aus den folgenden Themenbereichen werden bevorzugt gefördert:
- a.i. Bürgerbeteiligung und -aktivierung, Förderung des Stadtteillebens, (soziale) Integration
- a.ii. Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung
- a.iii. Soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infrastruktur, Schule im Stadtteil, Gesundheitsförderung, Bildungsangebote
- a.iv. Öffentlicher Raum, Wohnumfeld und Ökologie
- a.v. Stärkung des Images und der Identität
Über die Vergabe der jährlich bereitgestellten finanziellen Mittel entscheidet die „Lenkungsgruppe Unterstadt“.
Bei Abstimmungen hat jede stimmberechtigte Institution eine Stimme, es zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Kommt es durch Stimmengleichheit zu keiner Mehrheit des Vergabegremiums gilt ein eingereichter Antrag als abgelehnt. Es müssen mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Gremiumsmitglieder anwesend sein, damit über eingereichte Projekte abgestimmt werden darf.
Die Lenkungsgruppe kann bei Bedarf weitere Vertreter zu den Sitzungen einladen. Ihnen kann durch das Gremium Stimmrecht erteilt werden. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe werden spätestens 4 Tage vor dem Sitzungstermin per Email eingeladen (incl. Tagesordnung und Vorlagen). In Ausnahmefällen können am Sitzungstag Tischvorlagen ausgereicht werden.
Die Lenkungsgruppe entscheidet über eingegangene Förderanträge. Es ist möglich, dass über Projektanträge im Mailumlauf entschieden wird. Die Mitglieder des Gremiums sollten ihr Votum innerhalb von 7 Tagen per Mail an das Quartiersmanagement senden. Es zählt die einfache Mehrheit der eingegangenen Antworten. Die Lenkungsgruppe wird bei der nächsten Sitzung über das Ergebnis informiert
Antragsberechtige
Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Bürgerforen bzw. – Initiativen, Bildungseinrichtungen, Gewerbetreibenden aus dem Fördergebiet „Quartier Neunkirchen“
Fördermittelgewährung
- Einmalige Kosten für konkrete Veranstaltungen/Aktionen
- Einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte
- Beispiele: Honorare, Druckkosten, Mietkosten, Workshops zu Aufgabenstellungen im Quartier, Mitmachaktionen, Wettbewerbe, Imagekampagnen,
- Investive Maßnahmen: Begrünung, Gestaltungsmaßnahmen, Spielgeräte, Sitzgelegenheiten
- Investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen: Gutachten, Vorplanungen
Nicht förderfähig:
- Regelmäßig stattfindende Maßnahmen, Aktionen, Veranstaltungen
- Veranstaltungen mit parteipolitischem oder privatem Charakter
- Veranstaltungen mit Ziel direkter Gewinnerzielung
- Reguläre Personalkosten, Betriebs- und Sachkosten
- Maßnahmen außerhalb des Sozialen Stadt Gebietes
- Maßnahmen die öffentliche-rechtliche Genehmigungen nicht erhalten haben
- Maßnahmen, die in Widerspruch zum aktuellen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept stehen
- Ein Antrag jährlich möglich pro Antragsteller
Fördermittel
In der Regel höchstens 3.000,- € pro Antrag (unter 500 Euro netto, sind keine Vergleichsangebote erforderlich)
Antragsverfahren
- Förderanträge 15.03. – 15.12. eines Jahres
- Anträge werden über das Quartiersmanagement eingereicht: Quartierstreff Neunkirchen, Brückenstraße 7, 66538 Neunkirchen, Tel. 06821-1796580, e-mail: quartier@neunkirchen.de
- Notwendige Informationen: Name, Art und Zweck der Maßnahme, Ort, Datum, bzw. Durchführungszeitraum, Zielgruppe, Kosten- und Finanzierungsplan, genauer Name des Antragsstellers.
Bewilligung
- Bewilligung erfolgt nur zu den vorgesehenen Sitzungsterminen.
- Auszahlung bzw. Überweisung nur nach Vorlage der Verwendungsnachweise bzw. Zahlungsbelege
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Diese Mittel sind freiwillige Leistungen.