Der Stadtrat hat im August 2017 die Änderung der Sportförderrichtlinien beschlossen, wonach Neunkircher Sportvereine  unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen  beantragen und erhalten können. Hierzu stellt die Stadt jährlich je nach  Haushaltslage Fördermittel zur Verfügung. Bei den Zuwendungen wird  unterschieden zwischen Investitionszuschüssen für Neubau- und  Instandsetzungsarbeiten an vereinseigenen Sportstätten einschließlich  energetischer Maßnahmen und Zuschüssen an Vereine, denen aus  unterschiedlichen Gründen außergewöhnliche Belastungen entstanden sind. 
Antragsberechtigt  sind nur Vereine, die dem Neunkircher Sportverband (NSV) angeschlossen  sind. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen trifft der  Sportausschuss des Stadtrates nach vorherigen Vorschlägen der Verwaltung  in Abstimmung mit dem NSV.