Was Sie über den Winterdienst der Kreisstadt Neunkirchen wissen sollten.
Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?
Der Arbeitstag des Einsatzleiters beginnt bereits um zwei Uhr nachts. Ab vier Uhr früh sind acht Streufahrzeuge für den Straßenräumdienst und ab fünf Uhr sechs Schmalspurschlepper für die breiteren Geh- und Radwege für die Neunkircher Bürger im Räumeinsatz. 
Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den Tagesrandzeiten und am Wochenende in Bereitschaft, um den Streudienst bereits vor und nach den regulären Dienstzeiten zu gewährleisten. Tagsüber werden je nach Witterungslage ab sechs Uhr bis zu 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt.
 Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?
Der  Zentrale Betriebshof Neunkirchen (ZBN) räumt und streut die Straßen  nach einer klar definierten Prioritätenliste. Zuerst müssen die Haupt-  und Durchgangsstraßen sowie die Zufahrten zu Krankenhäusern, Polizei und  Feuerwehren geräumt werden. Erst wenn diese Strecken – immerhin 230  Kilometer Fahrbahn – weitgehend schnee- und eisfrei sind, so dass sie  gefahrlos befahren werden können, werden die übrigen Bereiche gereinigt.  Die entsprechenden Räum- und Streupläne werden regelmäßig aktualisiert.  Auf öffentlichen Parkplätzen werden zunächst nur die Wege für die  Fußgänger verkehrssicher gemacht. Besonders arbeitsintensiv gestaltet  sich das Sichern öffentlicher Wege, Plätze, Treppen und Grundstücke, wo  größtenteils von Hand gestreut wird.
Was wird gestreut?
Der  zentrale Betriebshof bevorratet rund 250 Tonnen Salz und 50.000 Liter  Salzsole. Zudem wird Splitt als abstumpfendes Mittel verwendet. Durch  den verstärkten Einsatz von Salzsole wird der Winterdienst  umweltfreundlicher, da nur noch 35 Prozent der sonst üblichen Menge an  Salz verbraucht wird. Die wässrige Lösung wird als flächendeckender Film  auf die Fahrbahn aufgebracht und haftet mehrere Tage auf dem  Straßenbelag. 
Bei kritischen Wetterlagen wie niedrigen  Nachttemperaturen und zu erwartenden Niederschlägen kann Sole daher  bereits am Vortag ausgebracht werden, um Reif- und Eisglättebildung  vorbeugend zu verhindern, so dass gerade in der Übergangszeit weniger  Nachteinsätze des Räumungsdiensts notwendig werden, die auch für die  Winterdienstfahrer immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden sind.  Also bitte nicht wundern, wenn unsere Streufahrzeuge bei Plusgraden  tagsüber unterwegs sind. Hier wird kein Geld verschwendet, sondern das  Gegenteil ist der Fall. 
Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?
Der  Winterdienst auf den Gehwegen, die vorwiegend der Erschließung von  Grundstücken dienen, ist durch das Saarländische Straßengesetz (StrG)  und die Satzung der Kreisstadt Neunkirchen über die Straßenreinigung  geregelt. Demnach ist die Räum- und Streupflicht auf die Eigentümer der  angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. 
Eigentümer  können diese Verpflichtung an den Mieter, Pächter oder  Nutzungsberechtigten übertragen. So sind bei Schneefall Bürgersteige und  Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einer Breite von mindestens  1,50 m von Schnee freizuhalten. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher  Verkehrsbetriebe sind die Bürgersteige und Gehwege auf einer Breite von  1,50 m und einer Länge von jeweils 10 m auf jeder Seite des  Haltestellenschildes zu räumen. Bei Straßen und Plätzen ohne Gehwege ist  eine mindestens 1,50 m breite Gehbahn für den Fußgängerverkehr zu  räumen. 
Der anfallende Schnee darf jedoch nicht auf die Fahrbahn  gekehrt werden, sondern ist auf dem Grundstück zu lagern. Bei Schnee-  und Eisglätte sind Gehwege in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr zur  Sicherheit der Fußgänger mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Die  Verwendung von Streusalzen und streusalzhaltigen Mitteln ist  grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon gelten nur bei Glatteis und  an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und  -abgängen).
Was Sie wissen sollten: 
Wenn  Sie als Grundstückseigentümer Ihre „Winterpflichten“ nicht erfüllen,  müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden  kommen oder sich verletzen, können hohe Haftungsansprüche gegenüber dem  Geschädigten oder dessen Krankenkasse entstehen.
 Ein Wort zum Schluss
Wir alle nutzen Straßen  und Gehwege. Sicherheit und Sauberkeit sollten daher gewährleistet  werden. Sowohl die Kreisstadt Neunkirchen als auch die Eigentümer  sollten diesem Anspruch so gut es geht gerecht werden. 
Bei  andauernden Schneefällen, insbesondere auch bei überfrierender Nässe ist  dies eine Herkulesaufgabe, die nicht immer zur Zufriedenheit aller  erledigt werden kann. Dafür bitten wir um Verständnis. Der ZBN tut  allerdings stets sein Möglichstes, um den Winterdienst nach Prioritäten  zu gewährleisten. 
Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei! Räumen  Sie die Bereiche in Ihrer Zuständigkeit und behindern Sie den  städtischen Räumdienst nicht durch Zuparken der Wohnstraßen oder  Aufhäufen von Schnee auf der Straße und in der Rinne. Für den  städtischen Winterdienst stehen Verkehrssicherheit, Umweltschutz – aber  auch die Kosten im Vordergrund.