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Strukturdaten - Verkehr & Versorgung

Autobahnkreuz Neunkirchen:

Schnittpunkt der Autobahnen
A6 (E12) Mannheim - Saarbrücken - Metz - Paris und
A8/A1 Karlsruhe - Trier - Köln

Zufahrten zu den Bundesstraßen:

B41 Saarbrücken - Bad Kreuznach - Bingen
B40 Homburg - Kaiserslautern
B423 Homburg - Saargemünd
B420 Ottweiler - Kusel - Bad Kreuznach

Hauptbahnhof:

Eisenbahnknotenpunkt mit Anschluss zu wichtigen Fernstrecken, Verbindung Richtung Frankfurt (1 Bahnstation, 2 Haltestellen)

Nahverkehr Omnibus

Neunkircher Verkehrs GmbH und Saar VV

Versorgung:

Kommunale Energie- und Wasserversorgung (KEW)
Wasserabgabe 2014: 3,6 Mio cbm
Stromabgabe 2014: 534,9 Mio kWh
Gasabgabe 2014: 615,6 Mio kWh
Fernwärmeabgabe 2014: 23,8 Mio kWh


ÖPNV - Nahverkehrsplan 2025

Nahverkehrsplan des Landkreises Neunkirchen und der Kreisstadt Neunkirchen 2025 

Download: Nahverkehrsplan Neunkirchen 2025 

Der Landkreis Neunkirchen und die Kreisstadt Neunkirchen als zuständige Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Kreisgebiet seit 2015 einen gemeinsamen Nahverkehrsplan auf. Der Nahverkehrsplan ist für das Verkehrsangebot und die Qualitätsstandards des Busverkehrs im Landkreis Neunkirchen einschließlich grenzüberschreitender Linien in die Gebiete benachbarter Aufgabenträger maßgeblich. 

Der Nahverkehrsplan ist kein Fahrplan. Die wesentliche Aufgabe besteht darin, die strukturellen Entwicklungen (bspw. demographischer Wandel, wirtschaftliche und touristische Weiterentwicklung, sich ändernde technologische, rechtliche und weitere Rahmenbedingungen) zu erkennen und aufzunehmen sowie planerische Lösungen für notwendige Anpassungen des Angebotes im öffentlichen Nahverkehr zu definieren.

Der neue Nahverkehrsplan Neunkirchen nimmt die Entwicklungen im ÖPNV der letzten Jahre in sich auf. Besondere Berücksichtigung finden die Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenso wie die Tarifreform im Verkehrsverbund saarVV 2021 und die Einführung des Deutschland-Tickets 2023. Wesentliche gesetzliche Grundlagen wie das Personenbeförderungs-Gesetz wurden geändert und aktualisiert. Mit dem 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV des Landes (VEP) besteht zudem eine neue planerische Grundlage. Die Umsetzung der „Clean Vehicles Directive (CVD)“ zur Dekarbonisierung des Verkehrs erfordert weitere Festlegungen durch den Nahverkehrsplan.

Der 4. Nahverkehrsplan des Landkreises und der Kreisstadt Neunkirchen wurde schwerpunktmäßig im Jahr 2024 erarbeitet und intensiv zwischen den beiden Aufgabenträgern, dem ZPS und der direkt betrauten NVG GmbH abgestimmt. Nach einem Beteiligungsverfahren erfolgte die Beschlussfassung im Stadtrat am 14.05.2025 bzw. im Kreistag am 26.05.2025. Es wurden insgesamt zehn Prüfaufträge im Bereich Qualität, Angebot, Tarif und Infrastruktur aus der Mängelanalyse abgeleitet. Dieser NVP wird Grundlage für die erneute Vergabe der Verkehrsleistung von Kreis und Stadt ab März 2027.

Der Nahverkehrsplan 2025 auf den Internetseiten des Landkreises Neunkirchen


Rechter Inhaltsbereich

Neunkirchen - zentral gelegen