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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Ernennung der Löschbezirksführung für Hangard und Münchwies

Oberbürgermeister Jörg Aumann und Beigeordneter Thomas Hans haben am Dienstag, 6. Mai, im Rathaus Björn Braun und Tobias Hans zu ihrer Wiederwahl als Löschbezirksführer der Löschbezirke Hangard und Münchwies gratuliert. Zudem ernannten sie die neu gewählten stellvertretenden Löschbezirksführer und verabschiedeten die bisherigen Amtsinhaber.

v.l.n.r. Beigeordneter Thomas Hans, Kreisbrandmeister Michael Sieslack, Nikolas Klein (stellvertretender Löschbezirksführer Hangard), Björn Braun (Löschbezirksführer Hangard), Tobias Hans (stellvertretender Wehrführer und Löschbezirksführer Münchwies), Heiko Costa (ehemaliger stellvertretender Löschbezirksführer Hangard), Wehrführer Christian Milz, Christopher Hans (stellvertretender Löschbezirksführer Münchwies) und Oberbürgermeister Jörg Aumann | Foto: Kreisstadt Neunkirchen/Alavanda

„Die Feuerwehr leistet in Neunkirchen auf allen Ebenen gute und wichtige Arbeit, auch auf der Führungsebene. Ich danke heute allen, die Verantwortung in den Löschbezirksführungen Hangard und Münchwies übernehmen. Zudem danke ich den bisherigen stellvertretenden Löschbezirksführern für ihr langjähriges Engagement“, sagte Oberbürgermeister Aumann.

„Das Amt der Löschbezirksführung und der Stellvertretungen erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenz. Diese Eigenschaften bringen alle Personen mit. Ich wünsche allen viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe. Auch ich bedanke mich bei allen verabschiedeten Amtsinhabern für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren“, sagte Beigeordneter Hans.

Die Wahlen der Löschbezirke Hangard und Münchwies fanden turnusmäßig im Dezember 2024 statt. Dabei wurden die bisherigen Löschbezirksführer zum dritten Mal in ihren Ämtern bestätigt. Der 43-jährige Tiefbauer Björn Braun ist seit 1991 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen und seit 2012 Löschbezirksführer in Hangard. Der ebenfalls 43-jährige Gas- und Wasserinstallateur Tobias Hans ist seit 1999 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen und bekleidet seit 2012 das Amt des Löschbezirksführers in Münchwies. Zudem ist er seit 2016 stellvertretender Wehrführer der Neunkircher Feuerwehr.

Da bei den Wahlen im Dezember keine stellvertretenden Löschbezirksführer für Hangard und Münchwies gewählt werden konnten und die bisherigen Amtsinhaber sich nicht erneut zur Wahl stellten, wurde die Wahl im März nachgeholt.

Der Löschbezirk Hangard wählte den 26-jährigen IT-Systemadministrator Nikolas Klein zum stellvertretenden Löschbezirksführer. Er ist seit 2010 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen und wechselte nach seiner Zeit in der Jugendfeuerwehr 2015 in den aktiven Dienst. Seit 2020 ist er Jugendfeuerwehrbeauftragter des Löschbezirks Hangard und seit 2024 zusätzlich stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrbeauftragter. Klein ist der Amtsnachfolger des 46-jährigen Tiefbauers Heiko Costa, der seit 1993 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen ist. Seit 2012 war er stellvertretender Löschbezirksführer in Hangard.

Der 32-jährige Elektriker Christopher Hans wurde zum stellvertretenden Löschbezirksführer in Münchwies gewählt. Er ist seit 2002 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen. Auch er begann in der Jugendfeuerwehr und wechselte 2008 in den aktiven Dienst. Seit 2016 ist er im Löschbezirk Münchwies als Gerätewart tätig. Hans‘ Vorgänger im Amt ist der 39-jährige Industriemechaniker Sebastian Hau, der seit 1996 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen ist. Stellvertretender Löschbezirksführer in Münchwies war Hau seit 2012.

Kategorie: Feuerwehr

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

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Spendenkonto für Flutopfer

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