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Vergebene Aufträge

Die Kreisstadt Neunkirchen als öffentlicher Auftraggeber ist nach § 20 VOB/A und § 19 VOL/A gehalten, bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb nach Zuschlagserteilung oberhalb der nachfolgenden Wertgrenzen für den Zeitraum von 6 Monaten (VOB/A) bzw. 3 Monaten (VOL/A) auf Internetportalen oder ihrer Internetseite zu informieren.

 

Die Wertgrenzen sind bei:

beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A:25.000,-- € netto,
freihändigen Vergaben nach VOB/A:15.000,-- € netto,
beschränkten Ausschreibungen nach VOL/A:25.000,-- € netto,
freihändigen Vergaben nach VOL/A:25.000,-- € netto.

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