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Zuschuss zur Entsorgung von Inkontinenzhilfen

Zu den Kosten für die Abfallbeseitigung, die sich durch das Entsorgen von Inkontinenzhilfen ergeben, zahlt die Kreisstadt Neunkirchen auf Antrag einen Zuschuss und leistet damit einen Beitrag zur finanziellen Entlastung.

Die Zuwendung kann für Erwachsene und für Menschen mit Behinderung ab Vollendung des 3. Lebensjahres, die an Inkontinenz leiden und die in der Kreisstadt Neunkirchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, beantragt werden.

Antragsberechtigt sind die Betroffenen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter.
Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung über die Inkontinenz beizufügen.

Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung der Kreisstadt Neunkirchen. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen wird eine jährliche Pauschale in Höhe von 26,96 Euro gewährt.

Hartz IV-Geld-Empfänger und Bezieher von Sozialhilfe sind von der Förderung der Windelentsorgung nach den Richtlinien ausgenommen, da anfallende Mehrkosten durch die Windelentsorgung/Entsorgung von Inkontinenzhilfen von Jobcenter/ Sozialleistungsträger übernommen werden (Kosten der Unterkunft) und dem vorgenannten Personenkreis daher keine finanziellen Mehrbelastungen durch die Entsorgung entstehen.

Privatpersonen in Pflegeheimen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ebenso sind Personen, deren Müll in Müllcontainern (Großmüllgefäße in Mehrfamilienhäusern) entsorgt wird, von der Förderung ausgeschlossen, da Mehrbelastungen durch die Gebührenstruktur des EVS nicht entstehen.


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