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Windelzuschuss

Zuschuss zu den Kosten der Entsorgung von Windeln

Die Kreisstadt Neunkirchen zahlt Eltern einen Zuschuss zu den Kosten, die bei der Entsorgung von Windeln entstehen. Dieser Zuschuss kann von den Eltern beantragt werden, deren Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Es handelt sich um eine Einmalzahlung, deren Höhe sich am Alter des Kindes orientiert.
Bei Antragstellung im ersten Lebensjahr erhalten Sie einmalig 81,00 Euro Zuschuss.
Hat Ihr Kind bei Antragstellung das erste Lebensjahr bereits vollendet, erhalten Sie einen Zuschuss von 54,00 Euro.
Stellen Sie den Antrag erst im dritten Lebensjahr des Kindes, beträgt der Zuschuss noch 27,00 Euro.

Voraussetzungen für die Auszahlung des Zuschusses:

  • Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in der Kreisstadt Neunkirchen
  • Sie entsorgen Ihren Hausmüll nicht in einem Container / Großmüllgefäß
  • Sie erhalten keine Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II - in diesem Fall können Sie die höheren Nebenkosten beim Jobcenter geltend machen)

Nähere Auskünfte erhalten Sie im Familienbüro der Kreisstadt Neunkirchen bei Nicole Reif, Tel: 06821 / 202 417


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