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Umgebungslärm

Einen weiteren Aspekt im Komplex Umwelt bildet der Umgebungslärm. Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die "Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" ("EU-Umgebungslärmrichtlinie") verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein "gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern".

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 wurde die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Grundsätzlich schreibt das Gesetz ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen in Form von zwei eigenständigen Stufen vor:

In einer ersten Stufe waren für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über  6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen und Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten zu erstellen.


In der zweiten Stufe waren bis zum 30.06.2012 für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen mit einem Aufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr strategische Lärmkarten zu erstellen.

Anhand der aufgestellten strategischen Lärmkarten waren für die erste Stufe bis zum 18.07.2008 und für die zweite Stufe bis zum 18.07.2013 Aktionspläne aufzustellen.


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Lärmaktionsplanung 2018

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Lärmaktionsplanung 2018


Lärmaktionsplanung 2013

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Lärmaktionsplanung 2013 Teil 1
Lärmaktionsplanung 2013 Teil 2


Lärmaktionsplanung 2008

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Lärmaktionsplanung 2008


Weitere Infos

beim Saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.saarland.de/umgebungslaerm.htm