Inhaltsbereich

Aktuelles Feuerwehr

Die Verwaltungsspitze informiert

Prävention und Brandschutz

Oberbürgermeister Jörg Aumann | Foto: Alexa Kirsch

Oberbürgermeister Jörg Aumann regt beim saarländischen Innenministerium eine landesweite Aufklärungskampagne in Sachen präventiver Brandschutz an.

In den vergangenen Monaten hat es in Neunkirchen relativ häufig gebrannt. Gleich mehrere Todesopfer sind zu beklagen. Dabei wurde auch festgestellt, dass bei den alten Gebäuden teils erhebliche Mängel hinsichtlich des Brandschutzes bestehen.

Daher hat sich Oberbürgermeister Jörg Aumann an Innenminister Bouillon gewandt und eine landesweite Aufklärungskampagne angeregt, um Hausbesitzern und -bewohnern die Brandschutzvorschriften zu verdeutlichen.

Insbesondere sollten Hauseigentümer auf die Verantwortlichkeit und die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen werden, wenn der erste und zweite Rettungsweg nicht sichergestellt ist. Unter dem ersten Rettungsweg versteht man die direkte Flucht- bzw. Rettungsmöglichkeit über Türen, Flure und Treppen. Der zweite Rettungsweg kann eine bauliche Einrichtung (z.B. ein zweiter Ausgang) sein oder durch Rettungsgeräte der Feuerwehr gewährleistet werden (z.B. durch Drehleiter an Fenster).

Es ist jedoch festzustellen, dass auch die Hausbewohner häufig nicht ausreichend informiert sind. Daher wäre ein mehrsprachiges Infoblatt für alle Anwohner ein erster Schritt für mehr Sicherheit. Rauchmelder sind mittlerweile zwar Pflicht, aber noch nicht überall sind sie auch tatsächlich vorhanden. Dabei können diese kleinen Geräte für wenig Geld und ohne großen Aufwand montiert werden und so wertvolle Dienste leisten.

Ein hölzernes Treppenhaus kann schnell zur Todesfalle werden, brennt dieses doch binnen kürzester Zeit lichterloh. Steht im Treppenhaus auch noch brennbares Material wie beispielsweise Holzmöbel, Zeitungsablagen oder Garderoben, so besteht eine erhöhte Brandlast, d.h. noch größere Gefahr für Leib und Leben. Auch Gas- und Elektroinstallationen, wie zum Beispiel Zähler, gehören nicht ins Treppenhaus.

Wichtig sind Abschottungen zum Keller und zum Dachraum hin, da sie die Sogwirkung im Treppenhaus deutlich vermindern. Hingegen sind hier Rauchabzugsmöglichkeiten erforderlich, damit Qualm und todbringende Gase schnellstmöglich nach außen abgeleitet werden. Ebenso helfen dichte und selbstschließende Wohnungseingangstüren, da sie die Ausbreitung des Rauches verhindern.

Zur Falle werden bei einem Brand auch Wohnräume im Keller oder im Dachgeschoss, die keinen zweiten Rettungsweg, beispielsweise über adäquate Fenster, bieten. Aus diesem Grund werden solche Räume nicht als Wohnraum genehmigt und sind illegal.

All diese Regelungen dienen dem Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen und sollten unbedingt beachtet werden. Denn im Ernstfall geht es hier um Menschenleben!

Kategorie: Rathaus

Rechter Inhaltsbereich