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Projekterläuterungen

1. Projektzielsetzung und Umsetzung

Neue Gebläsehalle Neunkirchen

Die Kreisstadt Neunkirchen besaß im Jahr 2009 keine eigene nachfragegerechte Halle für kulturelle ganzjährige Großveranstaltungen.

Die seit dem Abriss des Eisenwerks im Jahr 1984 unter Denkmalschutz stehende Gasgebläsehalle aus dem Jahr 1903 stellte ideale Voraussetzungen für eine Nutzung als Veranstaltungshalle. Die Gasgebläsehalle befindet sich in zentraler Lage im ehemaligen Hüttenareal mit industriegeschichtlichem Umfeld.

Neben der erforderlichen Substanzerhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes soll durch Um- und Ausbau der alten Gasgebläsehalle unter klimaschonenden energetischen Aspekten ein wesentlicher Beitrag zum sozialen Wandel der Innenstadt Neunkirchens geleistet werden. Die Multifunktionalität der neuen Theater- und Veranstaltungshalle sollte eine bestehende Lücke in der kulturellen Infrastruktur des Gebietes schließen.

Im November 2009 wurde seitens der Stadtverwaltung mit der Projektkonzeption "Neue Gebläsehalle Neunkirchen" begonnen. Der Um- und Ausbau der historischen Gasgebläsehalle zu einer modernen multifunktionalen Theater- und Veranstaltungshalle sollte für eine Kapazität von 1.000 Sitzplätzen bzw. 2.000 Stehplätzen erfolgen und ca. 5,0 Mio. € Baukosten umfassen.

Mit Eingang des Förderbescheides der Landesregierung des Saarlandes über 2,5 Mio. € am 26.11.2010 konnte der Startschuss für die Projektrealisierung gegeben werden. Da die Fördermittelbereitstellung für die energetische Sanierung der denkmalgeschützten Gasgebläsehalle förderprogrammabhängig bis zum 31.12.2011 terminiert war, musste eine ungewöhnlich sehr kurze Realisierungszeit eingehalten werden. Dies wurde möglich mit einer zeitsparenden Abwicklungsvariante, der funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm nach VOB/A. Bei diesem Bau-Vergabeverfahren wird der Entwurf dem Wettbewerb unterstellt und die komplette Bauabwicklung einem Generalunternehmer (GU) übertragen.

Mit der gewählten Projektabwicklungsstruktur konnte der sehr enge Terminrahmen zur Einhaltung der Förderbedingungen und der vorgesehenen Gesamtabwicklungstermin eingehalten werden. Mit Planungsbeginn nach Projektentscheidung und Inbetriebnahme der neuen multifunktionalen Theater- und Veranstaltungshalle sind lediglich 23 Monate vergangen. Dies wurde möglich durch eine Verlagerung der Planungsphasen auf den Generalunternehmer und der gewählten straffen Projektabwicklungsstruktur.

Alle projektbegleitenden Randbedingungen, wie Denkmalschutz, industrielle Altlasten, Brandschutz, klimaschonende energetische Sanierungen und Nutzerbedürfnisse wurden berücksichtigt und eingehalten.


2. Bürger- und Nutzerbeteiligung

Das Projekt wurde zur Komplettierung der kommunalen Infrastruktur und darüber hinaus zur urbanen Attraktivitätssteigerung des zentralen Landschaftsparks "Altes Hüttenareal" in der Bevölkerung positiv aufgenommen. Diese Grundstimmung in der Bürgerschaft drückte sich durch nahezu einstimmige Projektentscheidungen im Stadtrat aus.

Die Halle ist mittels mobiler Elemente in ihrer Größe variabel gestaltbar. In der Planungsphase wurden die Bedürfnisse und Vorstellungen potentieller Nutzer in Workshops abgefragt und - sofern finanzierbar- berücksichtigt.

Über den Planungsfortschritt wurde in den Gremien der Stadt und der örtlichen Presse kontinuierlich berichtet.


3. Verbesserung des städtebaulichen und des sozialen Umfeldes

Wie unter 1. bereits dargestellt, musste sich die Kreisstadt in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts dem Niedergang des großindustriellen Hüttenwesens stellen.

Mit der energetischen Sanierung der Gasgebläsehalle und dem Umbau zu einer multifunktionalen Theater- und Veranstaltungshalle wurde ein unstrittig kulturelles nutzbares und attraktives Konzept umgesetzt, das zur Verbesserung des städtebaulichen und sozialen Umfeldes beiträgt.

Die Konversion der Kreisstadt Neunkirchen nach dem Abriss des Eisenwerkes in 1984 von der ehemaligen Hüttenstadt zur Einkaufs- und Erlebnisstadt wurde mit Fertigstellung der neuen Gebläsehalle im Bereich des alten Hüttenparks erfolgreich abgeschlossen.


4. Gründe für ein "vorbildliches öffentliches Bauprojekt"

Die Gasgebläsehalle wurde durch eine kontrollierte Planungs- und Bauphase termingerecht in sehr kurzer Realisierungszeit von Projektentscheidung zur Inbetriebnahme (23 Monate) erstellt.

Die zur Projektentscheidung geplanten Investitionskosten der Kreisstadt Neunkirchen für die Maßnahme wurden durch kontinuierliches Kostencontrolling / innovative Finanzierung (Contracting der energetischen Gebäudeinstallationen) und Ausschöpfen der möglichen öffentlichen Fördermaßnahmen lediglich um 286 T€ überschritten.

Nach einer Spielzeit von 2,5 Jahren nach Inbetriebnahme im November 2012 ist die Gasgebläsehalle nach den tatsächlichen Zahlen (280 Veranstaltungen im Jahr) bereits die bestausgelastete Veranstaltungshalle im Saarland.

Diese Fakten belegen, dass dieses Projekt nicht an dem Bedarf vorbeigeplant wurde. Die von der Kreisstadt wegen des denkmalgeschützten Status sowieso zu unterhaltende alte Industriehalle wurde mit wirtschaftlich zu vertretenden Mitteln zu einer kulturell und städtebaulich attraktiven multifunktionalen Theater- und Veranstaltungshalle umgebaut.


5. Projektkonflikte

Konflikte mit Bürgerinitiativen, Denkmalamt oder Genehmigungsbehörden gab es keine. Einzig bei dem Vergabeverfahren Funktionalausschreibung gab es Einsprüche seitens Architektenkammer und im Wettbewerb unterlegener Bauunternehmen. Diesen Konflikten konnten durch professionelles Projektmanagement zeitnah durch Vermeidung von Formfehlern begegnet werden. Es gab keine Zeitverzögerungen im Projektablauf, da die zuständige Vergabekammer die Einsprüche zurückgewiesen hatte.


6. Projektinnovation, "Best-Practice-Beispiel"

Aufgrund der im Projekt "Neue Gebläsehalle Neunkirchen" zu berücksichtigenden umfangreichen und teilweise problematischen Randbedingungen - Denkmalschutz, industrielle Altlasten, Brandschutz, Klimaschutz, Nutzerwünsche, Architektur, zeitlich enge Förderbedingungen - ist das Projektergebnis - attraktive und erfolgreiche Veranstaltungshalle unter Einhaltung kurzer Fertigstellungstermine und ohne nennenswerter Kostenüberschreitungen - nach Auffassung der Kreisstadt Neunkirchen als "Best-Practice-Beispiel" zu werten.

Als besondere Innovationen können genannt werden:

  • Anwendung der Funktionalausschreibung zur Sicherstellung kurzer Termine und Einhaltung der Förderfristen. Überwachung durch externes Projektmanagement und internem Finanzcontrolling.

  • Anwendung des Contracting-Modells zur Sicherung der Finanzierung.

  • Wirtschaftliche Nutzung des altindustriellen Denkmals Gasgebläsehalle zur attraktiven und kulturellen Aufwertung des urbanen Umfeldes unter Einbeziehung der großindustriellen Vergangenheit der ehemaligen Hüttenstadt Neunkirchen.

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