Neunkirchen, 19.02.2018 | Bombe an Bliesterrassen beseitigt - Baustelle läuft
Die Fliegerbombe an den Bliesterrassen ist erfolgreich entschärft worden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat sie nach der Entschärfung abtransportiert.Der Evakuierungsbereich von rund 300 Metern konnte um 11.15 Uhr, also nach 30 Minuten, wieder für die dortigen rund 2500 Personen freigegeben werden. Die Anwohner waren aufgefordert, ihre Wohnung und die Sperrzone bis 7 Uhr zu verlassen. Die Polizei hatte ab 7 Uhr den Bereich abgesperrt und kontrolliert. Anwohner, die nicht zu Verwandten oder Freunden konnten, gingen in die Neue Gebläsehalle oder zum Buswarteplatz Gustav-Regler-Straße. Von dort wurden Busse zum NVG-Gelände oder zur Sporthalle Wellesweiler eingesetzt.
210 Personen nutzten die Neue Gebläsehalle, 30 die Halle der NVG, Wellesweiler spielte mit zwei Personen „keine Rolle“. 25 Personen nutzen die frühere Öffnungszeit des Zoos. Sensibel war die Evakuierung zweier Seniorenzentren sowie einer Wohngruppe, welche in Eigenregie bzw. mit dem Roten Kreuz durchgeführt worden ist. Die Evakuierung lief insgesamt sehr positiv ab. Die Polizei musste keine Platzverweise erteilen, keine Wohnungen öffnen oder Personen in Gewahrsam nehmen. Die Evakuierung war bis 10.42 Uhr abgeschlossen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat dann die Entschärfung bis 11.15 Uhr durchgeführt.
Einsatzleiter, Bürgermeister Jörg Aumann dankte als zuständiger Sicherheitsdezernent den 500 Kräften der Organisationen: Kreisstadt Neunkirchen, Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Katastrophenschutz: Feuerwehr, THW, Rettungsdienste ASB, DLRG, DRK, MHD, und Privater Rettungsdienst, Krisenintervention Saarland, NVG. Der Einsatzstab arbeitete vom Rathaus aus.
Ab 11.15 Uhr durften die Evakuierten wieder zurück in ihre Wohnungen. Dies sei, so Aumann, vor allem der hervorragenden Vorbereitung durch das Ordnungsamt, unterstützt durch das Katastrophenschutzamt des Landkreises und den Zweckverband für Rettungsdienste ZRF, zu verdanken. Aumann dankte auch seinen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, der NVG, der Kulturgesellschaft und dem Zoo.
Zudem habe der Leiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Dirk Otterbein mit seinem Team bei der Sicherung und Entschärfung hervorragende Arbeit geleistet.
An der Baustelle der Bliesterrassen wird inzwischen wieder gearbeitet.
Auch Oberbürgermeister Jürgen Fried dankt den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bereich. “Sie haben die Evakuierung weitestgehend zügig, verständnisvoll und unaufgeregt umgesetzt. Dieser Sonntag hat wieder mal gezeigt, was wir Neunkircher schaffen können, wenn es gilt. Dafür noch mal Danke“.
Neunkirchen, 18.02.2018 | Evakuierungsbereich in der Neunkircher Innenstadt freigegeben
Bei den Bauarbeiten „Bliesterrassen“ wurde eine US-amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg ausgegraben. Die notwendige Entschärfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst ist heute inzwischen erfolgt.
Der Evakuierungsbereich von rund 300 Metern um den Fundort ist wieder für die dort lebenden rund 2500 Personen frei gegeben. Dazu sind auch die notwendigen Absperrungen aufgehoben worden.
Die Anwohner des Evakuierungsbereichs waren aufgefordert, ihre Wohnung und die Sperrzone am 18. Februar 2018 bis 7 Uhr zu verlassen. Die Polizei hatte ab 7 Uhr den Bereich abgesperrt und kontrolliert, dass sich dort niemand mehr in einem Haus oder im Freien aufhält.
Anwohner, die nicht zu Verwandten oder Freunden konnten, gingen in die Neue Gebläsehalle oder zum Buswarteplatz Gustav-Regler-Straße. Vom Busbahnhof aus wurden Busse zum NVG-Gelände, Wellesweilerstraße oder zur Sporthalle Wellesweiler eingesetzt. Dort waren entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten vorgesehen.
Ca. 210 Personen nutzten die Neue Gebläsehalle, ca. 30 die Halle der NVG, Wellesweiler spielte mit zwei Personen „keine Rolle“. Ca. 25 Personen nutzen das Angebot des Zoos der früheren Öffnungszeit.
Dies bedeutet, dass rund 10 % der zu evakuierenden Personen diese Angebot genutzt haben – dies entspricht den Erfahrungswerten anderer Bombenentschärfungen in dicht besiedelten Städten.
Gemeldet sind im zu evakuierenden Bereich 2.480 Personen in 1.675 Haushalten. Besondres sensibel war die Evakuierung zweier Seniorenzentren sowie einer Wohngruppe, welche in Eigenregie bzw. mit Transportwagen des Roten Kreuzes durchgeführt worden ist.
Die Kontrolle und Durchführung der Evakuierung war bis 10.42 Uhr abgeschlossen. Bereits schon nach gut einer Stunde war die Evakuierung in vier der sechs Teilbereiche abgeschlossen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat dann die Entschärfung zwischen 10.42 Uhr und 11.15 Uhr erfolgreich durchgeführt und die Bombenteile abtransportiert.
Einsatzleiter, Bürgermeister Jörg Aumann dankte zunächst als zuständiger Sicherheitsdezernent den Bewohnern im Gebiet, die „bis auf ganz wenige Ausnahmen in vorbildlicher Weise und sehr diszipliniert der Allgemeinverfügung Folge geleistet haben, so dass sich der Einsatzstab im Rathaus bzw. die Polizei vor Ort früh auf die ganz wenigen Problemfälle konzentrieren konnte“.
Die Polizei musste keine Platzverweise erteilen, nur einem Fall mussten die Beamten eine Identitätsfeststellung durchführen. Wohnungen wurden von der Polizei keine geöffnet und es wurden auch keine Menschen in Gewahrsam genommen
Insgesamt waren gut 500 Kräfte der unterschiedlichen Organisationen im Einsatz. Dazu zählen: Kreisstadt Neunkirchen, Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Katastrophenschutz: Feuerwehr, THW, Rettungsdienste ASB, DLRG, DRK, MHD, und Privater Rettungsdienst, Krisenintervention Saarland, NVG. Dazu gab es regelmäßige Sitzungen in unterschiedlichen Konstellationen. Der entsprechende Einsatzstab arbeitete vom Neunkircher Rathaus aus.
Für das Evakuierungsgebiet gab es sechs räumlich unterschiedliche Unterabschnitte. In jedem Unterabschnitt waren 30 Evakuierungshelfer-Teams im Einsatz, welche die einzelnen Gebäude überprüften. Die Leiter der Unterabschnitte haben, jeweils die vollzogene Evakuierung an den Einsatzstab im Rathaus gemeldet.
Der Einsatzstab hatte dann nach der Entschärfung um 11.15 Uhr Entwarnung erteilt. Dies bedeutet, dass bereits nach gut vier Stunden nach dem Beginn der Evakuierung die Menschen zurück in ihre Wohnungen konnten und das „Leben wieder seinen gewohnten Gang ging.
Dies sei, so Einsatzleiter Aumann, vor allem der hervorragenden Vorbereitung durch das städtische Ordnungsamt (Holger Janes, Tina Keller), unterstützt durch KBI Werner Thom vom Katastrophenschutzamt des Landkreises und Peter Lorenz vom Zweckverband für Rettungsdienste ZRF zu verdanken.
Jörg Aumann dankt auch seinen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, die sich freiwillig zum Dienst gemeldet hatten und für schnelle und effiziente Umsetzung und Lösungen gesorgt haben. Dies gelte auch für den Betriebshof ZBN für den Einsatz bei den Straßensperrungen.
Sein Dank geht auch an THW, MHD, Rotes Kreuz und DLRG für Transport, Versorgung und Betreuung; an die NVG für die Logisitk und die Unterkunft in der NVG-Halle; an den Zoo für die frühe Öffnung.
„Danken möchte ich auch unserer Kulturgesellschaft, die die Gebläsehalle über Nacht zur Notunterkunft umgebaut hat. Mein Dank geht auch an die Medien für die gute, unaufgeregte und hilfreiche Information der Menschen im Vorfeld. Das hat sehr geholfen“.
Zudem habe der Leiter des LPP 125-KBD Kampfmittelbeseitigungsdienstes Dirk Otterbein mit seinem Team bei der Sicherung im Vorfeld und heutigen Entschärfung der Bombe hervorragende professionelle Arbeit geleistet.
In den kommenden Tagen wird sich der erweiterte Gefahrenabwehrstab zur einer abschließenden Einsatzanalyse zusammensetzen.
Neunkirchen, 13.02.2018 | Evakuierung am 18. Februar, ab 7 Uhr
Alle Anwohner des folgenden Bereiches sind aufgefordert, ihre Wohnung und die Sperrzone (siehe Karte) am 18. Februar 2018 bis 7 Uhr zu verlassen:
Bliespromenade, Brückenstrasse, Lindenallee, Lutherstraße, Millerstraße, Pasteurstraße, Scheffelstraße, Stummstraße, Uhlandstraße, Wilhelmstraße am Stummplatz und am Unteren Markt (alle Wohnungen);
in den nachfolgenden Straßen nur die genannten Hausnummern
Bahnhofstraße 23 bis 53,
Goethestraße 1 bis 18 und 25,
Hospitalstraße 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17; 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24,
Hüttenbergstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13; 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20,
Karl-Schneider-Straße 1 bis 5,
Kleiststraße 1 bis 14,
Königstraße 1 und 3,
Marienstraße 10, 12; 27, 29, 31, 33, 35,
Mendelssohnstraße 2, 4, 6; 13, 15, 17, 19, 21, 23,
Ruhstockstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37,
Vogelstraße 5, 5a, 5b, 5c, 5d, 7, 9, 11, 13,
Wellesweilerstraße 1 bis 18a und 20.
Die Polizei sperrt am 18. Februar 2018 ab 7 Uhr den auf der Karte gezeigten Bereich und kontrolliert,
dass sich dort niemand mehr in einem Haus oder im Freien aufhält.
Anwohner, die nicht zu Verwandten oder Freunden können, gehen in die NEUE GEBLÄSEHALLE oder zum BUSBAHNHOF, Gustav-Regler-Straße (siehe Karte). Vom Busbahnhof aus werden Busse zum NVG-Gelände, Wellesweilerstraße oder zur Sporthalle Wellesweiler eingesetzt.
Für weitere Auskünfte ist ein Bürgertelefon unter Tel. (06821) 202-705 eingerichtet.
Kreisstadt Neunkirchen,
Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde
Anlage:
Lageplan mit Sperrzone als PDF, Bürgerinfo Evakuierung als PDF.
Neunkirchen, 09.02.2018 | Entschärfung am 18. Februar – großräumige Evakuierung in der Neunkircher Innenstadt
Bei den Bauarbeiten „Bliesterrassen“ wurde am vergangenen Dienstag eine US-amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg ausgegraben. Die notwendige Entschärfung durch den Kampfmittelräumdienst erfolgt am Sonntag, 18. Februar 2018. Um eine Gefährdung der dort lebenden Personen zu vermeiden, muss das Gebiet um den Fundort weiträumig evakuiert werden.
Folgende Straßen sind betroffen:
vollständig: Bliespromende
Brückenstraße
Lindenallee
Lutherstraße
Millerstraße
Pasteurstraße
Scheffelstraße
Stummplatz
Stummstraße
Uhlandstraße
Unterer Markt
Wilhelmstraße
teilweise: Bahnhofstraße 23 – 53
Goethestraße 1 – 18 und 25
Hospitalstraße, ungerade HNr. 5- 17, gerade HNr. 2- 24
Hüttenbergstraße, ungerade HNr. 1-13, gerade HNr. 2-20
Karl-Schneider-Straße 1-5
Kleiststraße 1-14
Königstraße, ungerade HNr. 1- 3
Marienstraße, gerade HNr. 10- 12, ungerade HNR. 27- 35
Mendelssohnstraße, gerade HNr. 2- 6, ungerade HNr. 13- 23
Ruhstockstraße, ungerade HNr. 1- 37
Vogelstraße, ungerade HNr. 5-13
Wellesweilerstraße 1- 18a und 20
Der zu evakuierende Bereich der Innenstadt ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die rund 2.400 betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, Ihre Wohnungen sowie den abgesperrten Bereich der Innenstadt am Sonntag, 18. Februar, ab 7 Uhr morgens schnellstmöglich zu verlassen. Sie können erst nach Abschluss der Entschärfungsarbeiten und Aufhebung der Sperrung zurückkehren.
In der kommenden Woche verteilt die Stadtverwaltung außerdem ein Informationsblatt zu den Evakuierungsmaßnahmen in die Briefkästen der betroffenen Haushalte. Anwohnerinnen und Anwohner, die wegen Mobilitätseinschränkungen ihre Wohnung nicht alleine Verlassen können bzw. deren Angehörige oder Betreuer werden gebeten, sich schnellstmöglich unter der Telefonnummer (06821) 202-705 zu melden. Von dort wird die erforderliche Hilfe organisiert.
Weitere Informationen zu allen Fragen rund um die Evakuierungsmaßnahme sind auch über dieses eingerichtete Bürgertelefon unter Tel. (06821) 202-705 verfügbar.
Erreichbar ist das Bürgertelefon von Dienstag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und am Samstag, 17. Februar von 8 bis 12 Uhr. (Fragen auch per Mail über ordnungsamt(at)neunkirchen.de)
Personen, die sich am 18. Februar nach 7 Uhr noch im Evakuierungsgebiet aufhalten, werden durch die Vollzugspolizei und die Ortspolizeibehörde aus dem Gebiet verwiesen.
Die Stadtverwaltung möchte außerdem alle Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass ab dem genannten Zeitpunkt alle im gesperrten Bereich liegenden Straßen für den Fahrzeug- sowie Fußgängerverkehr gesperrt werden. Lediglich dort lebenden Personen wird noch das Verlassen ermöglicht.
Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die diesen Tag nicht bei Freunden, Bekannten oder Verwandten verbringen können, steht am Sonntag ab 7 Uhr die Neue Gebläsehalle, die NVG-Bushalle Wellesweilerstraße, sowie die Sporthalle Wellesweiler als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung. Die NVG übernimmt den Bustransport dorthin
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass beim Verlassen des Evakuierungsgebietes die Häuser und Wohnungen abgeschlossen, vorhandene Roll- oder Fensterläden geschlossen sowie Elektro- und Gasgeräte nach Möglichkeit abgeschaltet sein sollten.
Anlage: Lageplan mit Sperrzone als PDF
Neunkirchen, 07.02.2018 | Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung
Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen als Ortspolizeibehörde erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 2, 7, 8, 12 Abs. 1, 44, 45, 49, 50, 80, 81 und 90 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001 (Amtsbl. S. 1074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsbl.I S.486) in Verbindung mit den §§ 1, 3, 35, 39, 41 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 15. Dezember 1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2014 (Amtsbl. I, S. 306) folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
1. Am Sonntag, den 18.02.2018, wird um das Grundstück "Bliesterrassen", Lindenallee, 66538 Neunkirchen, eine Sperrzone mit einem Radius von 300 m eingerichtet. Der genaue Umgriff der Sperrzone ist aus dem Lageplan in Anlage ersichtlich, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
Das Betreten und jeglicher Aufenthalt in der Sperrzone sind am 18.02.2018 ab 07:00 Uhr
bis zum Abschluss der Kampfmittelbeseitigung verboten.
Die Sperrzone umfasst folgende Straßen, bzw. Straßenabschnitte:
vollständig:
- Bliespromenade
- Brückenstraße
- Lindenallee
- Lutherstraße
- Millerstraße
- Pasteurstraße
- Scheffelstraße
- Stummplatz
- Stummstraße
- Uhlandstraße
- Unterer Markt
- Wilhelmstraße
teilweise:
- Bahnhofstraße 23 bis 53
- Goethestraße 1 bis 18 und 25
- Hospitalstraße, ungerade Hausnr. 5 bis 17, gerade Hausnr. 2 bis 24
- Hüttenbergstrasse ungerade Hausnr. 1 bis 13, gerade Hausnr. 2 bis 20
- Karl-Schneider-Straße 1 bis 5
- Kleiststraße 1 bis 14
- Königstraße, ungerade Hausnr. 1 bis 3
- Marienstraße, gerade Hausnr. 10 bis 12, ungerade Hausnr. 27 bis 35
- Mendelssohnstraße, gerade Hausnr. 2 bis 6, ungerade Hausnr. 13 bis 23
- Ruhstockstraße, ungerade Hausnr. 1 bis 37
- Vogelstraße, ungerade Hausnr. 5 bis 13
- Wellesweilerstraße 1 bis 18a und 20
2. Der Abschluss der Kampfmittelbeseitigung und die Aufhebung der Sperrzone wird durch Sicherheitskräfte vor Ort und über den Rundfunk bekannt gegeben.
3. Zutritt zu der Sperrzone haben nur die an der Kampfmittelbeseitigung beteiligten Personen, sowie Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Diese Personen müssen für den Zeitraum der Kampfmittelbeseitigung eine sichere Deckung aufsuchen.
4. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
5. Bei Nichtbeachtung des verfügten Aufenthalts- und Betretungsverbotes wird die Durchsetzung mit unmittelbarem Zwang angedroht.
6. Für den Fall, dass die Kampfmittelbeseitigung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann, gelten die Ziffern 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung bis zum Abschluss der Beseitigungsmaßnahme.
7. Diese Allgemeinverfügung gilt entsprechend § 41 Abs. 3 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in seiner aktuell gültigen Fassung am 15.02.2018 als bekannt
gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung in Rundfunk, Presse und Internet sowie durch Lautsprecherdurchsagen vor Ort. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können bei der Kreisstadt Neunkirchen, Ordnungsamt, Zimmer 208, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen während der üblichen Öffnungszeiten (Mo bis Do, 8 bis 12 Uhr und 13:30 h bis 16 h, Fr. 8 bis 12 h) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisstadt Neunkirchen, Rathaus, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen, erfolgen. Die Rechtsbehelfsfrist wird auch durch die rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Neunkirchen, Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler, gewahrt.
Gegen die Versagung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs können Sie gemäß § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragen.
Neunkirchen, 07.02.2018
Fried, Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen
Neunkirchen, 06.02.2018 | Evakuierung für den 18. Februar geplant!
In Neunkirchen ist auf der Baustelle der Bliesterrassen eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden worden. Die 50 Kilogramm schwere amerikanische Bombe ist durch den Kampfmittelräumsdienst der Landespolizei Saar gesichert worden.
Dadurch geht von der Bombe zurzeit keine Gefahr aus.
Der Bereich ist abgesichert und die Bauarbeiten werden bis auf weiteres eingestellt.
Heute Nachmittag ist der erweiterte Gefahrenabwehrstab der Kreisstadt Neunkirchen unter der Leitung von Oberbürgermeister Jürgen Fried zusammengetreten, um die weiteren Maßnahmen zu besprechen.
Dabei wurde festgelegt, dass am Sonntag, dem 18. Februar vormittags ein Bereich der Innenstadt evakuiert werden muss und zwar in einem Radius von rund 300 Metern um den Fundort.
In diesem Bereich sind rund 2000 Personen gemeldet.
Entsprechende Absperrungen und Evakuierungsmaßnahmen werden dann vorgenommen. Dazu tagt der Gefahrenabwehrstab jetzt regelmäßig, um die einzelnen Maßnahmen im Detail festzulegen. Darüber wird die Öffentlichkeit dann aktuell informiert.
Laut Aussage der Polizei handelt es sich dann bei dieser Evakuierung, um die größte ihrer Art, die es im Saarland gegeben haben wird. Nach der Evakuierung wird die Bombe entweder entschärft oder kontrolliert gesprengt.
Weitere Informationen zu allen Fragen rund um die Evakuierungsmaßnahme sind auch über dieses eingerichtete Bürgertelefon unter Tel. (06821) 202-705 verfügbar.
Erreichbar ist das Bürgertelefon von Dienstag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und am Samstag, 17.02.2018 von 8 bis 12 Uhr.
Fragen können auch per E-Mail an ordnungsamt(at)neunkirchen.de gesendet werden.
Allgemeinverfügung (Sperrzone "Bliesterrassen") als PDF
Lageplan (Sperrzone) als PDF
Bürgerinformation Bombenentschärfung als PDF | Evakuierung am 18. Februar, ab 7 Uhr