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Ab sofort Maskenpflicht im Rathaus

Ab sofort gilt im Rathaus Neunkirchen wieder die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Als medizinische Maske gilt eine sogenannte OP-Maske oder eine FFP2-Atemschutzmaske.

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, meldet sich vor einem Besuch des Rathauses unter Tel. (06821) 2020 an.

Hintergrund der Wiedereinführung der Maskenpflicht im Rathaus sind steigende Infektionszahlen im Saarland und der Aufruf der Landesregierung, wieder Masken zu tragen.

Kategorie: Rathaus

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