Aktuelle Änderungen zur Eindämmung des Corona-Virus:
- Regelungen zu Kontaktnachverfolgungslisten sowie Hygienekonzepte
- Veranstaltungen je Tag und Ort:
in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen (bislang 50)
unter freiem Himmel mit bis zu 350 (bislang 100) Personen erlaubt
- Veranstaltungen über 20 Personen (bislang 10) sind dem Ordnungsamt anzumelden
- Begrenzte Anzahl an Zuschauern beim Sportbetrieb wie bei Veranstaltungen (150/350) erlaubt. Bestattungen ebenso.
- Hygienekonzepte sowie ein „Stufenplan der Landesregierung zu Veranstaltungen“ sind unter www.corona.saarland.de verfügbar
- In Geschäften sind nun eine Person pro fünf Quadratmeter (bislang 10 m²) gestattet – vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche immer anwesend sein
- Shisha-Bars dürfen öffnen
- sportlicher Kontakt mit bis zu 10 Personen ist jetzt erlaubt
- Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (Sportheime) ist wieder möglich
- Beherbergungsverbot (mit Ausnahmen, siehe die Diskussion um die Landkreise in NRW mit lokalen Ausbrüchen) in Hotels, Pensionen oder auf Campingplätzen für Personen aus "Corona-Krisengebieten"
- Betretungsverbot bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist aufgehoben
- Besuchsregelungen für Pflegeheime werden gelockert
- Verboten bleiben der Betrieb von Clubs, Diskotheken, und Swinger-Clubs sowie die Ausübung von Prostitution sowie Ansammlungen mehr als 10 Personen.
Die Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen vom 2. Mai 2020 wurde im Wesentlichen nur in § 9 verändert und betrifft die Saarländische Verwaltungsschule.
Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise ist inhaltlich unverändert und wurde bis 12. Juli 2020 verlängert.