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Größere Veranstaltungen ab 15. Juni erlaubt

Meldepflicht beim Ordnungsamt

Ab Montag, 15. Juni, können Veranstaltungen unter freien Himmel mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen stattfinden. Sobald voraussichtlich mehr als zehn Personen anwesend sind, müssen diese Veranstaltungen vorher der Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Wer in Neunkirchen eine solche Veranstaltung plant, meldet sich per E-Mail an ordnungsamt(at)neunkirchen.de, per Fax (06821) 202-262 oder per Post an die Ortspolizeibehörde.

Um Kontakte nachverfolgen zu können, müssen Vor- und Familienname, Wohnort und Erreichbarkeit je eines Vertreters der anwesenden Haushalte aufgeschrieben und auf Anforderung an das Gesundheitsamt ausgehändigt werden. Die gesammelten Adressdaten sind nach Ablauf eines Monats nach der Veranstaltung zu löschen. Ebenso muss der Mindestabstand (1,5 m) eingehalten werden.

Die Meldepflicht gilt nicht für Veranstaltungen und Zusammenkünfte, bei der sich ausgehend von der Bezugsperson nur der familiäre Bezugskreis sowie höchstens die Angehörigen eines weiteren Haushaltes treffen. Zum familiären Bezugskreis zählen die Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatte/-in, Lebenspartner/-in und Partner/-in sowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder), Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Hintergrund der Regelung ab 15. Juni sind die Vorgaben nach Artikel 2 § 3 der „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 29. Mai 2020.

Kategorie: Veranstaltungen

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