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FFP2-Masken für Personen mit geringem Einkommen

Nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen FFP2-Masken unter anderem auch in Ladenlokalen und im ÖPNV getragen werden. Da diese Masken teurer sind als herkömmliche medizinische Masken, sollen sie finanziell schwächer gestellten Personen nun kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Foto: pixabay / Alexandra Koch

Der Landkreis hat die vom Land zur Verfügung gestellten FFP2-Masken bereits am Freitag, 4. Februar, und Montag, 7. Februar, in der Kreisstadt Neunkirchen an Einzelpersonen verteilt.

Weitere Masken hat er der Kreisstadt Neunkirchen überlassen, die ihrerseits diese Masken freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden zur zielgerichteten kostenlosen Weitergabe an Klienten und Klientinnen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus haben die Ortsvorsteher Masken erhalten, um auch eine Weitergabe in den Stadtteilen zu ermöglichen.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren, Gertrud Backes, Tel. (06821) 202-415.

Hier können auch freie Träger, Wohlfahrtsverbände und Institutionen, die noch Masken zur Weitergabe benötigen, ihren Bedarf anmelden.

Kategorie: Bildung & Soziales

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