An folgende Samstagen können im Jahr 2017 Eheschließungen angemeldet werden (Im Trauzimmer Rathaus von 9.30 bis 11.30 Uhr, an den anderen Trauorten nach Vereinbarung):
14. Januar
18. Februar
18. März
22. April
6. und 20. Mai
3. und 17. Juni
1. und 22. Juli
5. und 26. August
9. und 23. September
14. Oktober
18. November
16. Dezember
Termine können jedoch erst dann vergeben werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung geprüft sind und die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesbeamten erfolgt ist. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren die Mitarbeiter des Standesamtes.
An den Freitagnachmittagen die diesen Terminen vorausgehen, werden ebenfalls Eheschließungen in der Zeit von 14 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten.
Eheschließungen im Rathaus Spiesen-Elversberg finden lediglich zu den üblichen dortigen Öffnungszeiten statt.
An folgenden Samstagen können im Jahr 2018 Eheschließungen angemeldet werden (Im Trauzimmer Rathaus von 9.30 bis 11.30 Uhr, an den anderen Trauorten nach Vereinbarung):
13. Januar
17. Februar
17. März
21. April
12. und 26. Mai
9. und 23. Juni
7. und 28. Juli
4. und 18. August
8. und 22. September
20. Oktober
17. November
15. Dezember
Termine können jedoch erst dann vergeben werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung geprüft sind und die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesbeamten erfolgt ist. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren die Mitarbeiter des Standesamtes.
An den Freitagnachmittagen die diesen Terminen vorausgehen, werden ebenfalls Eheschließungen in der Zeit von 14 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten.
Eheschließungen im Rathaus Spiesen-Elversberg finden lediglich zu den üblichen dortigen Öffnungszeiten statt.
Einen besonderen Service bietet das Standesamt der Kreisstadt Neunkirchen mit Eheschließungen in der Stummschen Kapelle (von Mai - September), im Zoo und im Karchersaal in Furpach an. Im Karchersaal können sich Heiratswillige von montags bis freitags und an Samstagnachmittagen trauen lassen, wenn die Feier im Anschluss an die Trauung dort stattfindet.
Für die Anmietung des Karchersaals ist die Neunkircher Kulturgesellschaft zuständig, Tel. (06821) 2900-613.
Weitere Informationen erhält man beim Standesamt unter Tel. (06821) 202-164 /-165.
xSta-Bürger (elektronisches Standesamtswesen mit Urkundenanforderung und Voranmeldung Eheschließung) mehr Informationen