An folgenden Samstagen können im Jahr 2023 Eheschließungen angemeldet werden (Im Trauzimmer Rathaus um 9.30 Uhr, 10.30 Uhr, 11.30 Uhr, 13.30 Uhr und 15.30 Uhr, an den anderen Trauorten nach Vereinbarung):
14. Januar
18. Februar
18. März
22. April
6. und 20. Mai
10. und 24. Juni
8. und 22. Juli
12. und 26. August
9. und 23. September
14. Oktober
11. November
16. Dezember
Termine können jedoch erst dann vergeben werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung geprüft sind und die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesbeamten erfolgt ist. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich.
Eine unverbindliche Vorreservierung ist ein Jahr vor dem geplanten Termin möglich. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren die Mitarbeiter des Standesamtes.
An den Freitagnachmittagen die diesen Terminen vorausgehen, werden ebenfalls Eheschließungen um 13.30 Uhr und 15.30 Uhr angeboten.
Eheschließungen im Rathaus Spiesen-Elversberg finden lediglich zu den üblichen dortigen Öffnungszeiten statt.
Einen besonderen Service bietet das Standesamt der Kreisstadt Neunkirchen mit Eheschließungen in der Stummschen Kapelle (von Mai - September), im Zoo und im Karchersaal in Furpach an. Im Karchersaal können sich Heiratswillige von montags bis freitags und an Samstagnachmittagen trauen lassen, wenn die Feier im Anschluss an die Trauung dort stattfindet.
Für die Anmietung des Karchersaals ist die Neunkircher Kulturgesellschaft zuständig, Tel. (06821) 202-553.
Weitere Informationen erhält man beim Standesamt unter Tel. (06821) 202-164 /-165.
Das Standesamt der Kreisstadt Neunkirchen bietet auch im kommenden Jahr wieder Zusatztermine für die Eheschließung an.
In Abweichung zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses gelten beim Standesamt Neunkirchen folgende Öffnungszeiten:
Mo: 8 - 12 Uhr
Di: 8 - 12 Uhr
Mi: 8 - 12 Uhr, 13.30 - 18 Uhr
Do: 8 - 12 Uhr
Fr: 8 - 12 Uhr
oder nach Terminvereinbarung