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Akuelles aus der Neunkircher Wirtschaft

Winter in Neunkirchen: ZBN im Einsatz

Seit heute Morgen 4 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs Neunkirchen (ZBN) im Winterdiensteinsatz, um die Straßen auf dem Stadtgebiet zu streuen und zu räumen. Präventiv waren bereits am gestrigen Dienstag, 16. Januar, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs und haben Salzsole auf die Straßen aufgebracht.

Der ZBN im Einsatz | Foto: Kreisstadt Neunkirchen

Aufgrund der Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes vor extremen Glatteis werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Autofahrten zu vermeiden und möglichst im Haus zu bleiben. Der ZBN ist weiterhin den ganzen Tag im Dauereinsatz, um die Straßen und Wege nachzustreuen, da diese immer wieder zufrieren. Auch für die Nacht und den morgigen Tag sind Schnee und Frost gemeldet.

Insgesamt hat die Kreisstadt Neunkirchen rund 400 Tonnen Salz, 50 000 Liter Salzsole sowie Splitt als abstumpfendes Mittel beim ZBN eingelagert und ist so für Wintereinbrüche gut gerüstet. Salz wird in der Regel nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen eingesetzt, da es der Umwelt schadet. Dabei wird die Streudichte und Streugutzusammensetzung an die jeweilige Lage angepasst. Die Fahrerinnen und Fahrer der Winterdienstfahrzeuge passen die Streubreite stets den Gegebenheiten vor Ort an, sodass möglichst wenig Salz außerhalb der Fahrbahn landet.

Durch den präventiven Einsatz von Salzsole wird der Winterdienst umweltfreundlicher, da nur 35 Prozent der sonst üblichen Menge an Salz verbraucht wird. Die wässrige Lösung wird als flächendeckender Film auf die Fahrbahn aufgebracht und haftet mehrere Tage auf dem Straßenbelag. Bei niedrigen Nachttemperaturen und zu erwartenden Niederschlägen kann die Sole daher bereits am Vortag ausgebracht werden, um Reif- und Eisglättebildung vorbeugend zu verhindern. So sind die Streufahrzeuge im Winter auch bei Plusgraden tagsüber unterwegs und es werden weniger Nachteinsätze notwendig. Auf Schnee ist die Wirkung von Sole allerdings nicht gegeben.

Bis zu 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten Prioritätenliste ab

Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen im Winter in den Tagesrandzeiten und am Wochenende in Bereitschaft, um den Streudienst außerhalb der Dienstzeiten zu gewährleisten. Der Arbeitstag der Einsatzleitung beginnt bereits um 2 Uhr nachts. Ab 4 Uhr früh sind acht Streufahrzeuge für den Straßendienst und ab 5 Uhr sechs Schmalspurschlepper für die breiteren Geh- und Radwege für die Neunkircher Bürgerinnen und Bürger im Räumeinsatz. Tagsüber werden je nach Witterungslage ab 6 Uhr bis zu 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Besonders arbeitsintensiv gestaltet sich das Sichern öffentlicher Wege, Plätze, Treppen und Grundstücke, wo größtenteils von Hand gestreut wird.

Der ZBN muss im Winterdienst ein großes Straßennetz abdecken. Daher gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets nach einer genau definierten Prioritätenliste vor, die regelmäßig aktualisiert wird. Der ZBN räumt immer zuerst die Haupt- und Durchgangsstraßen sowie die Zufahrten zu Krankenhäusern, Polizei und Feuerwehren. Erst wenn diese 230 Kilometer Fahrbahn versorgt sind, werden die übrigen Bereiche abgefahren. Auf öffentlichen Parkplätzen werden zunächst nur die Wege für die Fußgängerinnen und Fußgänger verkehrssicher gemacht.

Rutschpartien und Unfälle verhindern: Schneeräum- und Streupflicht beachten
„Winterdienst“ haben auch die Bürgerinnen und Bürger: Für die Schneeräumung und Glättebeseitigung auf den Gehwegen und Bürgersteigen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke verantwortlich. Diese Verpflichtung kann an Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter oder Nutzungsberechtigte übertragen werden. Im Schadensfall durch unterlassene oder mangelnde Räumung, besteht Schadensersatzpflicht gegenüber dem oder der Geschädigten.

Die einschlägige Straßenreinigungssatzung der Kreisstadt Neunkirchen schreibt vor, dass bei Schneefall Bürgersteige und Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten sind. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe sind die Bürgersteige und Gehwege auf einer Breite von 1,50 m und einer Länge von jeweils 10 m auf jeder Seite des Haltestellenschildes zu räumen. Für Straßen ohne Gehwege, etwa verkehrsberuhigte Bereiche mit niveaugleichem Ausbau von Gehweg und Fahrbahn sowie befahrbare Wohnwege, ist geregelt, dass Anlieger einen Streifen von mindestens 1,50 Meter für den Fußgängerverkehr entlang der Grundstücksgrenzen freihalten, also räumen und streuen müssen. Der anfallende Schnee darf nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden, sondern ist auf dem Grundstück zu lagern.
 
Bei Schnee- und Eisglätte sind in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr die Gehwege zur Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Als abstumpfende Mittel können Splitt, mineralische Granulate oder Sand verwendet werden. Die Verwendung von Streusalzen und streusalzhaltigen Mitteln ist Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon gelten nur bei Glatteis und an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen, oder Brückenaufgängen und Brückenabgängen.

Kategorie: ZBN

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