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Akuelles aus der Neunkircher Wirtschaft

Kreisstadt verschickt Steuerbescheide

Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt am Montag, 16. Januar, die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2023. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag.

Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümerinnen und -eigentümern vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar.
 
Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2023 für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Mit dieser Berechtigung kann von Neunkircher Grundstücken stammendes, kompostierfähiges Grüngut gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Die derzeit geltenden Öffnungszeiten der Grünschnittannahme sowie die Gebühren für die Anlieferung des Grünschnittes stehen auf der Anlieferberechtigung und online unter www.neunkirchen.de/gruenschnitt/. 


Gewerbetreibende benötigen für die Anlieferung eine Einzelberechtigung. Diese stellt die Abteilung für Steuern im Rathaus aus, Tel. (06821) 202-318, -319, -320.
 
Anmeldung zur Hundesteuer
Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Meldepflicht zur Hundesteuer bisher nicht nachgekommen sind, werden gebeten, ihre Hunde anzumelden. Der städtische Ordnungsdienst ist angewiesen, verstärkt zu kontrollieren. Zuständig für die Anmeldung ist die Abteilung für Steuern im Rathaus, Zimmer 321, Tel. (06821) 202-321.
 
Ortskirchensteuer
Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der Pfarrei Heilige Familie Blieskastel vom 23.03.2017 und gesetzlicher Grundlagen (Kirchensteuergesetz Saarland und Kirchensteuerordnung der Diözese Speyer) ist die Kreisstadt Neunkirchen verpflichtet, für die Kirche Kirchensteuer vom Grundbesitz festzusetzen. Dies gilt allerdings nur für den Ortsteil Eschweilerhof, der organisatorisch zur Kirchengemeinde „Heilige Familie Blieskastel“ gehört. Betroffen sind ausschließlich alle katholischen Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz und den Grundbesitz innerhalb dieser Kirchengemeinde haben. Die Steuer beträgt 10 % des Grundsteuermessbetrages. Die Ortskirchensteuer wird mit gesondertem Bescheid festgesetzt.

Kategorie: Rathaus

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