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Akuelles aus der Neunkircher Wirtschaft

Für die Globus-Pläne

Stadtrat schafft bauplanungsrechtliche Grundlage

Der Stadtrat hat einstimmig für die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 129. „Stadtkernerweiterung 2“ gestimmt, sowie für die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 91. Der Bebauungsplan soll die bau-planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung von großflächigem Einzelhandel bilden. Auf dem Areal plant die „Globus Grundstücksgesellschaft SB-Warenhaus Deutschland“ ein wesentlich kleineres SB-Warenhaus-Konzept als bisher vorgesehen.

Es werde ein ganz neues, speziell auf den Standort Neunkirchen abgestimmtes Modell. So soll wohl nach Neunkirchen der saarlandweit kleinste Globus-Markt kommen mit rund 7.000 qm Verkaufsfläche und einem deutlichen Lebensmittelschwerpunkt. Das Bebauungsplanverfahren wird erfahrungsgemäß rund 15 Monate dauern. In dieser Zeit wird auch ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Außerdem werden verbindlich auch ein Verkehrsgutachten, ein ökologisches Gutachten und eine Auswirkungsanalyse erstellt. In dieser Zeit wird Globus seine konkreten Pläne präsentieren und einen Bauantrag stellen. So stehen die genaue Lage bzw. der genaue Standort des Marktes in diesem Gebiet noch nicht fest.

Von der Bauantragsstellung bis zur Markteröffnung muss zwischen 12 und 15 Monaten gerechnet werden. Sprich eine Eröffnung käme frühestens im Sommer 2020.

Oberbürgermeister Jürgen Fried begrüßt diese Entwicklung: „Wir haben uns mit Globus auf den Standort Hüttenpark 1 verständigt. Aus städtebaulicher Sicht ist dies ohne Frage der attraktivste Standort unter anderem wegen des direkten Anschlusses an die Innenstadt. Durch den neuen Standort wird der Innenstadthandel nachhaltig gestärkt. Dies gilt auch für die Shopping- und Erlebnisqualität“.

Kategorie: Stadtrat

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