Für Ticketinhaber der ursprünglichen Veranstaltungen gibt es jetzt noch wichtige Informationen. Die ursprünglichen Tickets gelten wie folgt: Am 4.6.21 gelten die Tickets vom 23.10.20 (bzw. 8.4.21), am 5.6.21 gelten die Tickets vom 26.11.20 (bzw. 9.4.21) und am 6.6.21 gelten die Tickets vom 11.12.20 (bzw. 10.4.21).
Für den Besuch der Veranstaltungen ist ein aktueller negativer Corona-Schnelltest, ein Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder ein Genesenen-Nachweis zwingend notwendig. Natürlich finden die Veranstaltungen unter der Einhaltung der gültigen Corona-Bestimmungen statt.
Für die Veranstaltungen vom 4. bis 6. Juni gibt es noch wenige Restkarten bei allen bekannten Ticket-Regional-Vorverkaufsstellen online unter www.ticket-regional.de und telefonisch über die Hotline (0651/9790777).