Dort bietet das von der Stadt beauftragte externe Büro „Kommunalentwicklung Kempf“ Beratungsleistungen, die von der Erstberatung bis zur Umsetzung der Maßnahme begleiten.
„Ziel der Förderungen ist es, Modernisierungsimpulse zu setzen. Die Attraktivität der Innenstadt soll insgesamt gesteigert und dadurch auch der Wohnstandard verbessert werden. Von den Modernisierungszuschüssen profitieren letztlich also nicht nur einzelne Eigentümer, sondern das gesamte Fördergebiet. Mit der Förderung wollen wir privates Investitionskapital für die Innenstadt aktivieren“, sagt Oberbürgermeister Jörg Aumann.
Im Rahmen der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte von 2018 und 2022 wurde in Teilbereichen der Neunkircher Innenstadt erhebliches bausubstanzielles Verbesserungspotential festgestellt. Hierzu wurde im Dezember 2023 die Modernisierungsrichtlinie verabschiedet. Diese fördert Modernisierungsmaßnahmen an eigengenutzten Immobilien und Mietobjekten im Fördergebiet mit bis zu 40.000 Euro.
Die Modernisierungszuschüsse stammen aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt für die Fördergebiete „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Für 2024 liegt das Budget bei über 85.000 Euro. Das Förderprogramm soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden.
Kontakt zum beauftragten Büro Kommunalentwicklung Kempf, Tel. 06842 - 708 17 18, E-Mail info(at)kekempf.de
Weitere Informationen und Karte des Fördergebietes www.neunkirchen.de/foerderprogramme





