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Neuwahl einer Schiedsperson

Die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsbezirk 3 – Wiebelskirchen - Detlef Heckmann, Hyazinthenweg 5, 66540 Neunkirchen, endet am 24.08.2020. Der Schiedsbezirk umfasst den Ortsteil Wiebelskirchen. Gemäß § 3 der Saarländischen Schiedsordnung werden die Schiedspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Näheres über das Amt der Schiedsperson erfahren Sie auf www.schiedsamt.de. Interessierte Personen melden sich bitte bis spätestens 03.08.2020 schriftlich bei der Stadtverwaltung Neunkirchen, Hauptamt, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen.

Kategorie: Rathaus

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