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Altkleider- und Schuhsammelcontainer erlaubnispflichtig

Am 16. Juni 2021 hat der Stadtrat Neunkirchen ein Standortkonzept für Altkleider- und Schuhsammelcontainer beschlossen. Durch diese Verwaltungsvorschrift sollen die negativen Auswirkungen des ungenehmigten und ungeordneten Aufstellens von Sammelcontainern im Stadtgebiet eindämmen.

Erlaubnispflichtig ist das Aufstellen von Altkleider-/ Schuhsammelcontainern zu gewerblichen Zwecken auf für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen oder unmittelbar an diese angrenzend. Das bedeutet, dass auch auf einem privaten Grundstück abgestellte Container, wenn diese nur unter Inanspruchnahme der gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche bedient oder geleert werden können, nun einer Erlaubnis bedürfen.

Die erforderliche Erlaubnis wird befristet, längstens für zwei Jahre, erteilt.

Die Aufsteller von Altkleider-/ Schuhsammelcontainern werden aufgefordert, die notwendigen Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auf Grundlage des § 18 Saarländisches Straßengesetz bis zum 31. August 2021 zu stellen. Der Antrag muss neben den Adressdaten des Aufstellers Angaben zum genauen Standort, der beabsichtigten Dauer der Nutzung (längstens zwei Jahre) und Größe des Sammelcontainers enthalten.

Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Abgabemöglichkeiten für Altkleider und Schuhe im Stadtgebiet bereitstellen zu können, werden ergänzend zu den auf privaten Grundstücksflächen vorhandenen Sammelcontainern auch an ausgewählten Standorten im gewidmeten öffentlichen Verkehrsraum angeboten. Das im Standortkonzept dazu vorgesehene Auswahlverfahren beginnt im August mit der Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Neunkirchen.

Kategorie: Rathaus

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