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Schöffenwahl 2018

Im ersten Halbjahr 2018 sind bundesweit die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 aufzustellen.

Gesucht werden in der Kreisstadt Neunkirchen insgesamt 67 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Neunkirchen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Daher sollen sie sich der persönlichen Verantwortung für einen Urteilsspruch bewusst sein.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis 13. April 2018 beim Hauptamt der Kreisstadt Neunkirchen, Tel. (06821) 202-119.

Ein Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen oder auf Wunsch zugesandt werden.

Die Wahl für den Amtsgerichtsbezirk Neunkirchen wird vom Amtsgericht Neunkirchen durchgeführt.

Weitere Informationen zum Amt eines Schöffen können auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.

Kategorie: Rathaus

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