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Kreisstadt Neunkirchen setzt neue Rechtsverordnung des Landes um

Der Ministerrat des Landes hat die Verordnung am Samstag verabschiedet und sie gilt ab Montag, 4. Mai.

Die Verordnung sieht Lockerungen vor, unter anderem braucht man keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gelten aber weiterhin. Die Änderungen erstrecken sich über mehrere Bereiche unter anderem Spielplätze, Geschäfte etc.

„Die neuen Regeln geben uns allen ein Stück Freiheit zurück. Ich appelliere an alle Neunkircherinnen und Neunkircher, verantwortungsvoll damit umzugehen: Halten Sie weiterhin Abstand und bilden Sie keine Gruppen. Nach wie vor ist die Pandemie noch nicht überwunden. Wir dürfen die Fortschritte bei der Bekämpfung des Virus nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürger für ihr besonnenes und diszipliniertes Handeln“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann.

Bewegungsfreiheit mit Einschränkungen – Abstandsregeln bleiben
Mit der neuen Verordnung geht das Land von einer generellen Ausgangsbeschränkung zu einer Bewegungsfreiheit mit Einschränkungen über. Demnach braucht man keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Kontakt- und Abstandsregeln gelten aber weiterhin. So sollte man mindestens eineinhalb Meter Abstand zu seinen Mitmenschen halten, besser noch zwei Meter. Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts sind weiterhin erlaubt. Ehe- und Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie ersten Grades, also eigene Eltern oder Kinder, darf man nun auch dann treffen, wenn sie nicht zum eigenen Haushalt gehören.

Bildung und Kinderbetreuung
Die Neunkircher Grundschulen (Bachschule, Parkschule, Steinwald, Furpach, Wellesweiler und Wiebelskirchen) haben am heutigen Montag, 4. Mai, mit dem Unterricht für die vierten Klassen begonnen. Zudem schöpft die Stadtverwaltung zum Ausbau der Notbetreuung in Kitas alle personellen und infrastrukturellen Möglichkeiten aus. Die Erhöhung der Betreuungsplätze hängt von den konkreten Bedingungen der jeweiligen Kita ab.

Gottesdienste wieder möglich – Ausnahmegenehmigungen bei Bestattungen
Nach der neuen Verordnung ist es wieder möglich, Kirchen, Moscheen, Synagogen und Räume anderer Glaubensgemeinschaften zu besuchen. Bei den Gottesdiensten und Gebeten sind Abstände zu wahren, Teilnehmerzahlen zu begrenzen und Hygieneregeln zu beachten. Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Teilnehmen dürfen Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder der oder des Verstorbenen. Die Stadt Neunkirchen kann als Ortspolizeibehörde in Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Neunkircher Zoo ist ab Montag unter Auflagen wieder geöffnet
Der Neunkircher Zoo hat seit dem heutigen Montag, 4. Mai, wieder von montags bis sonntags 8.30 bis 18 Uhr zu den üblichen Eintrittspreisen seine Pforten für Besucher geöffnet. Im Zoo gilt ein zwei Meter Abstand zu anderen Besuchern. Um Besucherströme zu steuern, hat der Zoo die Wege mit orangenen Safaripfeilen markiert: Die Pfeile führen Besucher in einem Einbahnstraßensystem durch den Zoo. Tierhäuser müssen geschlossen bleiben. Da nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern gleichzeitig im Zoo sein darf, bittet das Team des Zoos darum, nach Möglichkeit auf die Randzeiten auszuweichen und Wartezeiten einzukalkulieren.

Stadt arbeitet an Öffnungskonzept der Spielplätze
Die Öffnung der Spielplätze wird derzeit vorbereitet, unter anderem müssen die Spielgeräte gereinigt, die Plätze gemäht und Hinweisschilder erstellt werden. Zudem werden die Spielgeräte auf ihre Tauglichkeit und Verkehrssicherheit geprüft. Einige Spielgeräte werden voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen, da Abstandsregelungen dann nicht gewahrt werden können (z.B. Drehteller).

Friseure und weitere Dienstleister dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Friseure, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoo-Studios dürfen unter Auflagen ab dem heutigen Montag, 4. Mai, wieder öffnen. Alle Ladenlokale dürfen pro 20 Quadratmeter Fläche je einen Kunden in das Geschäft einlassen. Die Betreiber müssen Zugangskontrollen errichten, Warteschlangen vermeiden und auf das Tragen von Mund-Nasen-Masken achten.

Kategorie: Rathaus

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