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Erstattung von Kita- und FGTS-Beiträgen

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Die Kreisstadt Neunkirchen informiert betroffene Eltern derzeit mit einem Brief darüber, wie Kita- und FGTS-Beiträge für den Monat April erstattet werden. Das Schreiben geht an alle Eltern, deren Kinder eine städtische Kita besuchen oder das Betreuungsangebot einer Freiwillige Ganztagsschule in Neunkirchen besuchen. Hintergrund ist die Zusage des Bildungsministeriums, die Beiträge für den aktuellen Monat zu übernehmen. Eltern können aus Solidarität gegenüber den Bildungseinrichtungen den April-Beitrag entrichten, müssen dies aber nicht.


Stadt hat Lastschriftabbuchungen sofort gestoppt

Die Stadt hat bestehende Abbuchungen der Elternbeiträge für den Monat April komplett gestoppt. Kurz: Wer per Lastschrift zahlt, dessen April-Beitrag wurde erst gar nicht eingezogen.


Regelung bei Überweisungen

Wer die Beiträge selbst überweist, kann seine Zahlung des Elternbeitrages im Monat April aussetzen und nicht an die Kreisstadt Neunkirchen überweisen. Wer den Beitrag bereits überwiesen hat, wendet sich per E-Mail an stadtkasse(at)neunkirchen.de. Die E-Mail muss den Namen der Eltern, des Kindes bzw. der Kinder, der zuständigen Einrichtung sowie das Kassenzeichen und die Bankdaten enthalten. Der Beitrag wird dann schnellstmöglich zurückerstattet. Eltern, deren Beitrag ohnehin durch den Landkreis übernommen wird, sind von der Erstattung logischerweise nicht betroffen.


Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern

Dem Schreiben an die Eltern hat die Stadt einen Brief der Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot beigefügt, der sich ebenfalls an die Eltern richtet. In der Anlage zu dem Brief erläutert das Ministerium weitere Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Eltern. Unter anderem können Eltern eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen erhalten, wenn sie wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen müssen und nicht zur Arbeit können. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.


 

Wer für die weiteren Unterstützungsmöglichkeiten zu kontaktieren ist,
geht aus der Anlage (Elterninfo  31.03.2020) hervor.

Kategorie: Bildung & Soziales

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