Inhaltsbereich

Kreisstadt Neunkirchen bietet ab sofort Bestattungen für Muslime an

vlnr. Faruk Özdemir (Alevitische Gemeinde), Umut Kahya (DITIB Yunus), Stefan Limbach (Friedhofsmeister), Bürgermeisterin Lisa Hensler, Andreas Bies (Leiter Friedhofsverwaltung), Nihat Güler (ehemaliger Vorsitzender DITIB Yunus), Cemal Kaya | Foto: Kreisstadt Neunkirchen/Alavanda

Die Kreisstadt Neunkirchen bietet ab sofort Bestattungen für Muslime auf dem Zentralfriedhof in Furpach an. Entsprechende Entscheidungen zur Einführung eines eigenen Grabfeldes hierfür und zur Änderung der Friedhofsatzung hat der Stadtrat in seiner Septembersitzung getroffen.

Frage der Bestattung wichtig für Integration der Lebenden
„Auch der Tod ist ein wichtiger Teil der Integration. Viele Menschen muslimischen Glaubens unserer Stadt möchten in Neunkirchen beerdigt werden. Sie haben in Neunkirchen ihr Leben verbracht und ihre Angehörigen wohnen hier. Daher ist es folgerichtig, dass sie sich auch in ihrer Heimatstadt bestatten lassen können, wo die Angehörigen auch das Grab aufsuchen können. Deswegen ist es ein wichtiger Schritt, dass zukünftig Bestattungen nach muslimischen Ritus möglich sind. Ich danke insbesondere dem Stadtverordneten Cemal Kaya für sein Engagement als Mittler zu den muslimischen Gemeinden bei der Einführung“, sagt Bürgermeisterin Lisa Hensler.

„Wir danken Rat und Verwaltung für die Einführung: Das ist wegweisend und wichtig für gelingende Integration. Im Extremfall mussten Muslime in der Vergangenheit in ihr Heimatland überführt werden, damit sie dort bestattet werden konnten“, sagt Umut Kahya, Vorsitzender von DITIP Yunus.

„Die Bereiche Trauer und Tod sind essentiell für eine nachhaltige Integration. Gerade für die lebenden Nachfahren verstorbener Menschen“, sagte Faruk Özdemir von der Alevitischen Gemeinde.

Eigenes Grabfeld für muslimische Bestattungen
Zur Bestattung muslimisch Gläubiger hat die Stadt Neunkirchen ein spezielles muslimisches Grabfeld auf dem Zentralfriedhof hergerichtet. Hierzu hat die Stadt sich in mehreren Terminen mit den Vertretern der türkischen Gemeinde abgestimmt. Zusammen wurde auf dem Zentralfriedhof ein Grabfeld besichtigt. Dabei handelt es sich um eine Fläche von rund 15 Meter mal 30 Meter, die zurzeit als Wiesenfläche angelegt ist.

In dem Feld ist es möglich, die Verstorbenen Richtung Osten zu bestatten. Nach islamischem Recht muss der Tote im Grab auf der rechten Seite liegend, mit Blick Richtung Mekka (Osten) bestattet werden. In diesem Feld können rund 80 Beisetzungen stattfinden. Die Gräber haben ein Nutzungsrecht von 25 Jahren und werden von der Stadt als Wiesengräber angelegt, da nach islamischem Recht die Angehörigen keine Pflege übernehmen.

Bestattung nach islamischem Ritus
Nach islamischem Recht muss der Tote noch am gleichen Tag bestattet werden. Dieses widerspricht der gesetzlichen Vorschrift des Paragraph 29 Saarländischen Bestattungsgesetzes, wonach frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes die Bestattung erfolgen darf. Ausnahmen hiervon kann die Ortspolizeibehörde in begründeten Fällen genehmigen.

Bei einer muslimischen Bestattung, ist ein fester Ablauf vorgeschrieben. Am Tag des Todes wird durch den Imam die rituelle Waschung durchgeführt. Da die rituelle Waschung in den Räumlichkeiten des Zentralfriedhofes nicht möglich ist, findet diese im Hospiz Neunkirchen statt. Das Hospiz hat dafür einen eigenen Raum hergerichtet, in dem die Waschungen stattfinden können. Die verstorbenen Muslime werden dort nach der Waschung in weiße Leinentücher gehüllt und anschließend eingesargt.

Der Bestatter überführt den Verstorbenen zum Friedhof. Nach dem Totengebet beginnt die eigentliche Beerdigung. Männer tragen einen Sarg auf einer Bahre zum vorgesehenen Grab, vor dem Sarg geht der Imam. Am Grab zitiert er einige Verse aus dem Koran und hält eine Rede.

Gemäß Paragraph 31 Absatz 2 des Saarländischen Bestattungsgesetzes kann der Friedhofsträger in seiner Friedhofssatzung Regelungen zur Ausnahme von der Sargpflicht (sarglose Bestattung) für Verstorbene aufnehmen, deren religiöse Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt. Dies gilt aber nur, solange keine gravierenden medizinischen bzw. polizeilichen Gründe eine Sargbestattung erforderlich machen. Auch in den Fällen der sarglosen Bestattung, wird der Leichnam bis zur Grabstelle in einem verschlossenen Sarg transportiert.

Blick Richtung Mekka
An der Grabstätte wird der Leichnam von den Angehörigen oder dem Bestatter aus dem Sarg gehoben und an die im Grab stehenden Angehörige übergeben. Die Ausrichtung des Leichnams im Grab (Blick Richtung Mekka) sowie die Entfernung eventuell benötigter Hilfsmittel erfolgt durch die Angehörigen bzw. den Bestatter. Das Ablassen und Anbringen einer möglichen Holzabdeckung über dem Leichnam erfolgt ebenfalls durch die Angehörigen bzw. dem Bestatter. Danach wird von den Angehörigen und der Trauergesellschaft das Grab teilweise verfüllt. Sobald die Trauergesellschaft die Grabstätte verlassen hat, wird die Restverfüllung der Grabstätte durch Mitarbeiter der Stadt vorgenommen.

Kontakt für die muslimischen Bestattungen:
Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsverwaltung, Tel. (06821) 202-601, E-Mail friedhofsverwaltung(at)neunkirchen.de

Kategorie: Friedhöfe

Rechter Inhaltsbereich